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Entscheidung der Bundesministerin für Inneres vom 1. August 2011 als pdf-Datei (55 kB; Verlautbarung gemäß § 5 Abs. 4 des Volksbegehrengesetzes 1973).
Die Bundesministerin für Inneres hat am 1. August 2011 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung
"Volksbegehren Bildungsinitiative"
stattgegeben; gleichzeitig hat sie festgelegt:
Beginn des Eintragungszeitraumes:
3. November 2011
Ende des Eintragungszeitraumes:
10. November 2011
Stichtag:
29. September 2011
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Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
„Wir fordern mittels bundes(verfassungs)gesetzlicher Regelung ein faires, effizientes und weltoffenes Bildungssystem, das vom Kleinkind an alle Begabungen fördert und Schwächen ausgleicht, autonome Schulen unter Einbeziehung der SchulpartnerInnen und ohne Parteieneinfluss, eine leistungsdifferenzierte, hochwertige gemeinsame Schule bis zum Ende der Schulpflicht und ein Angebot von ganztägigen Bildungseinrichtungen, eine Aufwertung des LehrerInnenberufs und die stetige Erhöhung der staatlichen Finanzierung für Universitäten auf 2% des BIP bis 2020."
Begründung zum Volksbegehren (pdf, 52 kB, downloadbar)
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Bevollmächtigter:
Dr. Hannes Androsch, Industrieller
Als StellvertreterInnen des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Dr. Kunigunde Wentner, Unternehmensberaterin
Univ.Prof. Dr. Bernd Schilcher, Universitätsprofessor
Dr. Veit Sorger, IV-Präsident
Univ.Prof. Dipl.Ing. Dr. Hans Sünkel, Rektor der TU Graz
Fußzeile BM.I Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/6, Postfach 100, A-1014 Wien, Telefon: +43-(0)1-53126-2464 | Kontakt