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Der Bundesminister für Inneres hat am 11. Juni 2001 einem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Bezeichnung
"Bildungsoffensive- und Studiengebühren-Volksbegehren"
stattgegeben; gleichzeitig hat er hierzu festgelegt:
06.November 2001
1. Gegen Studiengebühren & für den unentgeltlichen Zugang zu Bildung und Schule!
2. Für ein sozial gerechtes Schüler- und Studienbeihilfensystem!
3. Für ein leistungsorientiertes universitäres Dienstrecht, das durchgehende Laufbahn ermöglicht!
4. Gegen Kürzungen & für Reformen im Bildungsbereich:
4.1 Schaffung einer bundesgesetzlichen Regelung für neue Formen der Kooperation zwischen den verschiedenen Schularten (vertikal und horizontal)! 4.2 Für das Recht auf schulische Berufsausbildung (Vollzeitberufsschule)! 4.3 Für die Senkung der Schülerhöchstzahlen auf 25!
4.1 Schaffung einer bundesgesetzlichen Regelung für neue Formen der Kooperation zwischen den verschiedenen Schularten (vertikal und horizontal)!
4.2 Für das Recht auf schulische Berufsausbildung (Vollzeitberufsschule)!
4.3 Für die Senkung der Schülerhöchstzahlen auf 25!
Der Einleitungsantrag war am 22. Mai 2001 eingebracht worden. Dem Einleitungsantrag waren 48.626 gültige Unterstützungserklärungen beigegeben (erforderlich gewesen wären - nach der seit 1. Jänner 1999 geltenden Rechtslage - 7.795 Unterstützungserklärungen). Damit eine Gesetzesinitiative in Form eines Volksbegehrens zustande kommt, die in parlamentarische Behandlung genommen werden kann, sind 100.000 gültige Eintragungen erforderlich, wobei die Zahl der vorgelegten Unterstützungserklärungen auf diese Eintragungen angerechnet wird.
Bevollmächtigter:
Reinhard Dumser
Als Stellvertreter des Bevollmächtigten wurden nominiert:
Stefan Veigl, Student
Martin Faißt, Student
Waltraud Witowetz-Müller, HS-Direktorin
Monika Prock, Lehrerin
Fußzeile BM.I Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/6, Postfach 100, A-1014 Wien, Telefon: +43-(0)1-53126-2464 | Kontakt