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Als Stimmberechtigte(r) können Sie Ihre Zustimmung zu einem Volksbegehren wie folgt geben:
Sie begeben sich im Laufe der Eintragungswoche während der festgesetzten Eintragungszeiten in das für Sie zuständige Eintragungslokal. Dort geben Sie vor der Eintragungsbehörde Ihren Namen und Ihre Adresse an und weisen Ihre Identität mit Hilfe eines Dokuments (z.B.: Personalausweis, Pass, Führerschein, alle amtlichen Lichtbildausweise, nicht jedoch der Meldezettel), nach.
Nach entsprechender Aufforderung durch eine(n) Mitarbeiter(in) der Eintragungsbehörde tragen Sie bitte in eine für jedes Volksbegehren eigens aufgelegte, mit fortlaufenden Nummern versehenen Liste (Eintragungsliste) folgendes ein:
Fußzeile BM.I Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/6, Postfach 100, A-1014 Wien, Telefon: +43-(0)1-53126-2464 | Kontakt