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Am 20. Jänner 2013 findet eine Volksbefragung mit folgender Fragestellung statt:
a) Sind Sie für die Einführung eines Berufsheeres und eines bezahlten freiwilligen Sozialjahresoderb) sind Sie für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes?
Stimmberechtigt sind österreichische Staatsbürgerinnen und österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich, die spätestens am Tag der Volksbefragung (20. Jänner 2013) 16 Jahre alt werden sowie Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.
Im Wahllokal in der Hauptwohnsitz-Gemeinde: Sie können bei der Volksbefragung am 20. Jänner 2013 in der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes im Wahllokal stimmen. Dafür müssen Sie nur einen Lichtbildausweis oder einen anderen Nachweis Ihrer Identität mitnehmen. Wichtig: Werden Sie voraussichtlich nicht im Wahllokal stimmen können, so beantragen Sie bitte gleich Ihre Stimmkarte (z. B. mit der Anforderungskarte).
Mit Stimmkarte im Inland: Mit Ihrer Stimmkarte können Sie im Inland in einem dafür vorgesehenen Wahllokal, vor einer „fliegenden Wahlbehörde“ (sie kommt zu Ihnen, wenn Sie bettlägerig, geh- oder transportunfähig sind) oder mittels Briefwahl an der Volksbefragung teilnehmen.
Mit Stimmkarte im Ausland: Mit Ihrer Stimmkarte können Sie im Ausland Ihre Stimme per Briefwahl (siehe umseitig) abgeben.
Sie können Ihre Stimmkarte ab sofort persönlich, per
Telefax, per E-Mail oder sofern vorhanden via Internetadresse bei Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde anfordern. Stimmkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Um Missverständnisse zu vermeiden, kann an die zuständige Gemeinde pro Person immer nur ein Antrag für eine Stimmkarte gestellt werden.
Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche Anträge ist der 16. Jänner 2013, für mündliche Anträge (persönliches Erscheinen notwendig!) ist es der 18. Jänner 2013, 12.00 Uhr. Stimmkarten werden „eingeschrieben“ übermittelt, es sei denn, die elektronische Anforderung war digital signiert.
1. Senden Sie Ihren Antrag an Ihre Gemeinde (Hauptwohnsitz).
2. Die Stimmkarte wird Ihnen – je nach Wunsch – mittels Einschreibbrief zugesandt oder Sie holen sie persönlich ab.
3. Sie können sofort nach Erhalt der Stimmkarte Ihre Stimme abgeben und müssen nicht bis zum Tag der Volksbefragung warten. Bedenken Sie die Dauer des Postweges, wenn Sie die Stimmkarte postalisch weiterleiten.
4. Kreuzen Sie auf dem Stimmzettel die Antwort Ihrer Wahl an. Anschließend erklären Sie durch Ihre eigenhändige Unterschrift auf der Stimmkarte eidesstattlich, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben.
5. Übermitteln Sie Ihre Stimmkarte an die zuständige Bezirkswahlbehörde (z.B. per Post oder persönlich abgeben). Das Porto wird – gleichgültig, ob Sie vom Inland oder vom Ausland aus an der Volksbefragung teilnehmen – vom Bund bezahlt.
Die Stimmkarte muss spätestens am Tag der Volksbefragung 20. Jänner 2013, 17.00 Uhr, bei derzuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie können die Stimmkarte am Tag der Volksbefragung 20. Jänner 2013 zu den jeweiligen Öffnungszeiten auch in einem Wahllokal Ihres Stimmbezirks abgegeben.
Fußzeile BM.I Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/6, Postfach 100, A-1014 Wien, Telefon: +43-(0)1-53126-2464 | Kontakt