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In der österreichischen Rechtsordnung sind zwei Formen des Referendums verankert: die Volksabstimmung und die Volksbefragung. Nicht zu verwechseln mit diesen Formen des Plebiszits darf ein weiteres in der Bundesverfassung verankertes Element der direkten Demokratie, das Volksbegehren, werden, welches rechtssystematisch eher als eine qualifizierte Form einer Petition an den Nationalrat eingeordnet werden kann.
Gemeinsam ist der Volksabstimmung und der Volksbefragung, dass sie auf Bundesebene mit einem einer geheimen Wahl vergleichbaren Prozedere durchgeführt werden. Administrativ bestehen zu bundesweiten Wahlen wenig Unterschiede, insbesondere werden die gleichen Wahlbehörden, das sind die seit der letzten Nationalratswahl im Amt befindlichen Wahlbehörden, tätig.
Die Gemeinsamkeiten sowie die Unterschiede zwischen Volksabstimmung und Volksbefragung werden anhand nachstehender Tabelle dargestellt:
Volksabstimmung und Volksbefragung wird durch Entschließung des Bundespräsidenten angeordnet; den Tag der Volksabstimmung/ befragung sowie den Stichtag bestimmen die Bundesregierung durch Verordnung. Es können zwei oder mehrere Volksabstimmungen/ befragungen angeordnet werden.
Gegenstand der Volksabstimmung ist ein vom Parlament beschlossenes Gesetz oder die von der Bundesversammlung (das ist ein Gremium bestehend aus Nationalrat und Bundesrat) gestellte Frage nach der Absetzung des Bundespräsidenten.
Bei einer Volksbefragung wird die Haltung der österreichischen Bevölkerung zu einer Angelegenheit von grundsätzlicher und gesamtösterreichischer Bedeutung erforscht.
Der Ausgang der Volksabstimmung ist bindend.
Der Ausgang der Volksbefragung ist nicht bindend.
Gefragt wird, ob ein Gesetzesbeschluss des Nationalrates Gesetzeskraft erlangen soll, oder ob der Bundespräsident abgesetzt werden soll; die Frage wird mit Ankreuzen eines Ja-Feldes oder eines Nein-Feldes beantwortet.
Es wird eine mit Ja oder Nein zu beantwortende Frage gestellt, oder es werden zwei alternative Lösungsvorschläge zur Auswahl vorgegeben.
Auslandsösterreicher(innen) können an der Volksabstimmung teilnehmen.
Auslandsösterreicher(innen) können an der Volksbefragung teilnehmen.
In Österreich haben auf Bundesebene bislang zwei Volksabstimmungen stattgefunden. Eine Volksbefragung wurde bislang nicht anberaumt, obwohl hierfür seit 1989 die gesetzlichen Voraussetzungen bestehen.
Es gab bisher zwei Volksabstimmungen, und zwar
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