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Wahlwerbende Parteien können ihre Kandidatinnen und Kandidaten bei einer Nationalratswahl auf folgenden Ebenen nominieren:
Die auf der Ebene eines Landeswahlkreises nominierten Kandidatinnen und Kandidaten scheinen - je Partei und Land - auf einem Landeswahlvorschlag auf, der jeweils eine Landesparteiliste (relevant für das zweite Ermittlungsverfahren) und mehrere Regionalparteilisten (relevant für das erste Ermittlungsverfahren) enthält.
Auf Bundesebene können die wahlwerbenden Parteien Bundeswahlvorschläge einbringen; auf diesen sind die Kandidatinnen und Kandidaten in Bundesparteilisten (relevant für das dritte Ermittlungsverfahren) zusammengefasst.
Die Landeswahlvorschläge werden von den einzelnen Landeswahlbehörden (am Sitz der Ämter der Landesregierungen sowie des Magistrats der Stadt Wien) veröffentlicht. Das Bundesministerium für Inneres hat die bei einer Nationalratswahl antretenden, auf den veröffentlichten Landeswahlvorschlägen nominierten Kandidatinnen und Kandidaten zusammenzufassen.
Die Bundeswahlbehörde hat die anlässlich einer Nationalratswahl eingebrachten Bundeswahlvorschläge nach deren Abschluss durch Kundmachung im Amtsblatt zur "Wiener Zeitung" zu veröffentlichen.
Landeswahlvorschläge und Bundeswahlvorschläge werden nach deren Veröffentlichung vom Bundesministerium für Inneres auch in komprimierter Form aufbereitet (ZIP und Adobe Acrobat Reader - PDF) zum Download angeboten.
Fußzeile BM.I Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/6, Postfach 100, A-1014 Wien, Telefon: +43-(0)1-53126-2464 | Kontakt