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Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters-, oder sonstigen Gründen nicht möglich ist, können ab sofort die automatische Zustellung einer Wahlkarte (Nationalratswahlen, Bundespräsidentenwahlen, Europawahlen) oder Stimmkarte (Volksabstimmungen, Volksbefragungen) schriftlich beantragen. Sie können dafür das vom Bundesministerium für Inneres zur Verfügung gestellte Antragsformular verwenden.
Sollten Sie das zur Verfügung gestellte Antragsformular nicht verwenden wollen, so müssen Sie einen eigenen Antrag stellen. Dieser muss dann jedenfalls eine förmliche Erklärung enthalten, mit der Sie zur Kenntnis nehmen, dass Sie Ihres Wahlrechts im Fall eines Wechsels Ihres Hauptwohnsitzes oder bei einer Änderung Ihrer Zustelladresse aufgrund einer sich daraus ergebenden Fehlzustellung der Wahl- oder Stimmkarte verlustig gehen könnten, wenn Sie Ihre Gemeinde darüber nicht informieren.
Bei einem Wechsel Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie bei der „neuen“ Hauptwohnsitzgemeinde neuerlich einen entsprechenden Antrag stellen.
Sollten die Voraussetzungen für einen derartigen Antrag gegebenenfalls bei Ihnen wegfallen, so verständigen Sie bitte darüber Ihre Gemeinde.
Fußzeile BM.I Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/6, Postfach 100, A-1014 Wien, Telefon: +43-(0)1-53126-2464 | Kontakt