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FAQ - Frequently asked questions

Wer kann in die Wählerevidenz Einsicht nehmen und wo kann Einsicht genommen werden?

In die Wählerevidenz kann jedermann, der sich von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser überzeugen will, Einsicht nehmen.
 
Die Führung der Wählerevidenz obliegt den Gemeinden.

BM.I Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/6, Postfach 100, A-1014 Wien, Telefon: +43-(0)1-53126-2464 |  Kontakt

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