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Bei einer Nationalratswahl kann gewählt werden, wer am Stichtag der Wahl die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei einer Europawahl kann gewählt werden, wer am Stichtag der Wahl die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt oder registrierte(r) Unionsbürger(in) ist und spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Zum Bundespräsidenten kann nur gewählt werden, wer zum Nationalrat wählbar ist und spätestens am Tag der Wahl das 35. Lebensjahr vollendet hat.
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