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Aktiv wahlberechtigt für die Teilnahme an einer Nationalratswahl, einer Bundespräsidentenwahl, einer Europawahl ist ein(e) Österreicher(in), wenn er (sie) spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet.
Bei der Europawahl sind Österreicher(innen) und registrierte Unionsbürger(innen) wahlberechtigt, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
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