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FAQ - Frequently asked questions

Für welche Wahlen ist das Bundesministerium für Inneres zuständig?

Das Bundesministerium für Inneres ist ausschließlich für Bundeswahlen zuständig. Das sind:


Außerdem fallen auch Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

BM.I Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/6, Postfach 100, A-1014 Wien, Telefon: +43-(0)1-53126-2464 |  Kontakt

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