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Das Europäische Parlament vertritt die "Völker der in der Gemeinschaft zusammengeschlossenen Staaten". Derzeit werden etwa 455 Millionen europäische Bürger aus 27 Mitgliedstaaten durch ihre Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten.
Das Europäische Parlament wurde bereits bei der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) durch die am 25. März 1957 von sechs Gründerstaaten (das waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande) unterzeichneten Verträge von Rom eingerichtet. Zu diesem Zeitpunkt gehörten dem Europäischen Parlament 142 Abgeordnete an, die von den jeweiligen nationalen Parlamenten entsendet wurden. Bereits mit dem Vertrag von Rom wurden die Kompetenzen des Europäischen Parlaments festgelegt.
Seit 1957 wurden die Befugnisse des Europäischen Parlaments schrittweise verstärkt und erweitert, insbesondere seit der Unterzeichnung der Einheitlichen Europäischen Akte im Jahr 1986 und des Vertrags über die Europäische Union im Jahr 1992. Das Europäische Parlament wirkt nunmehr aktiv an der Ausarbeitung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften mit und spielt neben Rat und Kommission eine Hauptrolle in der Führung der Europäischen Union.
Nach Beitritt Dänemarks, Irlands und des Vereinigten Königreichs wurde das Europäische Parlament im Jahr 1973 auf 198 Abgeordnete erweitert.
Im Juni 1979 wurde das Europäische Parlament zum ersten Mal in allgemeiner und Direktwahl für eine Funktionsperiode von fünf Jahren gewählt. Nach den ersten direkten in den neun Mitgliedstaaten durchgeführten Wahlen (7. bis 10 Juni 1979) traten die nunmehr 410 Mitglieder im Juli 1979 im neuen Plenarsaal des Palais del'Europe in Strassburg zusammen. Die nächsten Wahlen fanden vom 13. bis zum 17. Juni 1984 statt.
Nach dem Beitritt Griechenlands wurde die Zahl der Abgeordneten im Jänner 1981 auf 434 Mitglieder aufgestockt. Die nächste Aufstockung fand im Jänner 1986, nach dem Beitritt Spaniens und Portugals zur Europäischen Gemeinschaft, statt. Es gehörten dem Europäischen Parlament nunmehr 518 Abgeordnete an.
Zwischen dem 14. und dem 18. Juni 1989 fanden die dritten Wahlen zum Europäischen Parlament statt.
Auf Druck des Europäischen Parlaments in Richtung Europäische Union unterzeichneten die Mitgliedstaaten 1986 die Einheitlichen Europäischen Akte, die anschließend in den Parlamenten der 12 Mitgliedstaaten ratifiziert wurden. Durch die Einheitlichen Europäischen Akte wurden die im Vertrag von Rom vorgesehenen Verfahren verbessert und die Befugnisse des Parlaments erweitert, indem eine tatsächliche Zusammenarbeit zwischen Parlament und Rat im Bereich der Gesetzgebung eingeführt wurde.
Durch Unterzeichnung des Vertrags über die Europäische Union im Februar 1992 in Maastricht erhielt das Europäische Parlament zusätzliche neue Befugnisse, insbesondere im Hinblick auf die Mitentscheidung im Gesetzgebungsverfahren (das Parlament hat in einigen wichtigen Bereichen nunmehr die gleichen Entscheidungsbefugnisse wie der Rat).
Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten wurde im Juni 1994 die Zahl der Abgeordneten auf 567 angehoben. In dieser Zeit fand vom 8. bis 12. Juni 1994 die vierte EP-Wahl statt. Gleichzeitig mit dieser Wahl fand in Österreich die EU-Volksabstimmung statt.
Die vorletzte Anpassung der Zahl der Abgeordneten fand mit Wirkung vom 1. Jänner 1995, dem Zeitpunkt des Beitritts Finnlands, Österreichs und Schwedens, statt. Danach gehörten dem Europäischen Parlament 626 Abgeordnete an.
Nach dem Beitritt Finnlands, Österreichs und Schwedens mussten in diesen neu hinzugekommenen Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren Nachwahlen abgehalten werden; in Österreich fanden diese am 13. Oktober 1996 statt. Aufgrund dieser Wahl wurden die bis dahin provisorisch vom Nationalrat - entsprechend der damaligen Mandatsverteilung - entsendeten Abgeordneten durch gewählte Abgeordnete abgelöst.
Die letzte Anpassung der Zahl der Abgeordneten fand mit dem Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik, mit 1. Mai 2004 statt. Nunmehr gehören dem Europäischen Parlament 732 Abgeordnete an.
Auf Grundlage des Vertrages von Nizza hat Österreich nunmehr das Recht 18 Abgeordnete in das europäische Parlament zu entsenden.
Die nächste Änderung erfolgt voraussichtlich vor der Europawahl 2009 (Beitrittswerber Rumänien und Bulgarien); danach wird sich die Anzahl der von Österreich zu entsendenden Abgeordneten auf 17 reduzieren bzw. werden dem europäischen Parlament 782 Abgeordnete angehören.
Wenn Sie Näheres über das Gesamtergebnis der Europawahl 2004 auf europäischer Ebene oder über Ergebnisse in anderen Mitgliedstaaten erfahren wollen, findes Sie diese auf den Wahlseiten des Europäischen Parlaments.
Zur Homepage des Europäischen Parlaments.
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