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Europawahl 2004, Wahlkalender

Den nachstehenden Wahlkalender zur Europawahl am 13. Juni 2004 können Sie als PDF-Datei (1,75 MB) herunterladen.

 

Wahlkalender
für die Europawahl
am 13. Juni 2004

 

Bestimmungen der EuWO 1)

Gegenstand

Befristung, Termin

Kalendertag

§ 2/1

Ausschreibung der Wahl (Verlautbarung im Bundesgesetzblatt)  vor dem Stichtag vor Dienstag,

6.

April 2004

§ 27/1 Erster Termin für Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung  

§ 2/3

Bekanntmachung der Wahlausschreibung in allen Gemeinden

unmittelbar nach Verlautbarung im Bundesgesetzblatt

 

§ 2/2

Stichtag

68. Tag vor dem Wahltag

Dienstag,

6.

April 2004

§ 13/1
§ 15/2

Letztmöglicher Zeitpunkt für Anträge der Parteien auf Ausfolgung von Abschriften der Wählerverzeichnisse in Gemeinden mit Einsichtszeitraum von 10 Tagen 2)

spätestens 2 Wochen vor der Auflegung der Wählerverzeichnisse

Dienstag,

13.

April 2004

§ 6/2

Letztmöglicher Zeitpunkt für die Entsendung von Vertrauenspersonen durch wahlwerbende Parteien, die noch nicht in der Bundeswahlbehörde oder in den Landeswahlbehörden vertreten sind

spätestens am 10. Tag nach dem Stichtag

Freitag,

16.

April 2004

§ 13/2

Ortsübliche Kundmachung des Bürgermeisters über die Auflegung des Wählerverzeichnisses in Gemeinden mit Einsichtszeitraum von 10 Tagen 2)

vor Beginn des Einsichtszeitraumes

Montag,

26.

April 2004

§ 13/1
§ 15/1

Letztmöglicher Zeitpunkt für die Ausfolgung von Abschriften der Wählerverzeichnisse an die Parteien in Gemeinden mit Einsichtszeitraum von 10 Tagen 2)

spätestens am 1. Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse

Dienstag,

27.

April 2004

§ 13/1

Erster Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse in Gemeinden mit Einsichtszeitraum von 10 Tagen

21. Tag nach dem Stichtag

Dienstag,

27.

April 2004

§ 14

Kundmachung des Bürgermeisters betreffend die Zahl der Wahlberechtigten (Hauskundmachung), zwingend in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern

vor Auflegung der Wählerverzeichnisse

Donnerstag,
29.

April 2004

§ 23/1

Letztmöglicher Zeitpunkt für die Bekanntgabe der Zahl der wahlberechtigten Personen im Stimmbezirk, getrennt nach Männern und Frauen, durch die Landeswahlbehörden an die Bundeswahlbehörde

  Donnerstag,

29.

April 2004

§ 13/1
§ 14  

Erster Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse in Gemeinden mit Einsichtszeitraum von einer Woche 

24. Tag nach dem Stichtag 

Freitag,

30.

April 2004 

§ 13/1

Letzter Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse

30. Tag nach dem Stichtag

Donnerstag,

6.

Mai 2004

§ 30/1

Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einbringung von Wahlvorschlägen bei der Bundeswahlbehörde

spätestens am 37. Tag vor dem Wahltag, 17.00 Uhr

Freitag,

7.

Mai 2004

§ 34/2

Zurückziehung von Unterstützungserklärungen

spätestens am 34. Tag vor dem Wahltag

Montag,

10.

Mai 2004

§ 35

Letztmöglicher Zeitpunkt für die Vorlage von Ergänzungs-Wahlvorschlägen sowie von Erklärungen bei der Bundeswahlbehörde

spätestens am 34. Tag vor dem Wahltag, 17.00 Uhr

Montag,

10.

Mai 2004

§ 17/1 

Verständigung der Personen, gegen deren Eintragung in das Wählerverzeichnis Einspruch erhoben wurde

innerhalb von 4 Tagen nach Einlangen des Einspruchs, spätestens am 34. Tag nach dem Stichtag

Montag,

10.

Mai 2004

§ 18/1 

Letztmöglicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Einsprüche 

9 Tage nach Ende des Einsichtszeitraumes 

 Samstag,

15.

Mai 2004

§ 18/2  

Mitteilung der Entscheidung an die Einspruchswerber(innen) sowie die von der Entscheidung Betroffenen 

unverzüglich nach der Entscheidung; spätestens am 40. Tag nach dem Stichtag
 

Sonntag,

16.

Mai 2004

§ 37

Zurückziehung eines Wahlvorschlags durch eine schriftliche Erklärung der wahlwerbenden Partei bei der Bundeswahlbehörde

spätestens am 27. Tag vor dem Wahltag, 17.00 Uhr

Montag,

17.

Mai 2004

§ 34/3
§ 36/1

 Zurückweisung von Wahlvorschlägen und Abschluss der Wahlvorschläge durch die Bundeswahlbehörde

spätestens am 24. Tag vor dem Wahltag

 Donnerstag,

20.

Mai 2004

§ 20/1

Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einbringung einer Berufung (bei der Gemeinde) gegen eine Entscheidung über einen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis

binnen 4 Tagen, spätestens am 44. Tag nach dem Stichtag

Donnerstag,

20.

Mai 2004

§ 36/1

Veröffentlichung der Wahlvorschläge im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“

nach Abschluss der Wahlvorschläge

 

§ 20/1

Verständigung des Berufungsgegners (der Berufungsgegnerin) durch die Gemeinde

unverzüglich nach dem Einlangen der Berufung, spätestens am 45. Tag nach dem Stichtag

Freitag,

21.

Mai 2004

§ 20/1

Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einsichtnahme in eine Berufung bei der Gemeinde sowie für Abgabe einer Stellungnahme

binnen 4 Tagen,

spätestens am 49. Tag nach dem Stichtag

Dienstag,

25.

Mai 2004

§ 20/2 

Letztmöglicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Berufungen durch die Bezirkswahlbehörde, in Wien durch die Landeswahlbehörde
 

binnen 6 Tagen, spätestens am 51. Tag nach dem Stichtag
 

Donnerstag,

27.

Mai 2004 

§ 19
§ 22  

Richtigstellung und Abschluss der Wählerverzeichnisse 

54. Tag nach dem Stichtag
 

Sonntag,

30.

Mai 2004 

§ 23/2 

Bekanntgabe der Änderung der Zahl der Wahlberechtigten 

nach Abschluss der Wählerverzeichnisse
 

Montag,

31.

Mai 2004 

§ 47/1  

Letztmöglicher Zeitpunkt für die Namhaftmachung der Wahlzeugen bei der Bezirkswahlbehörde
 

spätestens am 10. Tag vor dem Wahltag
 

Donnerstag,

3.

Juni 2004 

§ 39/2
§ 39/4 

Letztmöglicher Zeitpunkt für die Festsetzung der Wahlsprengel (ausgenommen der besonderen Wahlsprengel), Wahllokale, Verbotszonen und der Wahlzeit durch die Gemeindewahlbehörden, in Wien durch den Magistrat; ortsübliche Verlautbarung hierüber
 

spätestens am 5. Tag vor dem Wahltag  

Dienstag,

8.

Juni 2004 

§ 27/1

Letztmöglicher Zeitpunkt für schriftliche Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten

spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag

Mittwoch,

9.

Juni 2004

§ 24/3

Letztmöglicher Zeitpunkt für die Zustellung der amtlichen Wahlinformationen in Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohnern

spätestens am 3. Tag vor dem Wahltag

Donnerstag,

10.

Juni 2004

§ 27/1 

Letztmöglicher Zeitpunkt für mündliche Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten 

spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr 

 Freitag,

11.

Juni 2004

§ 39/5
§ 59 

Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einrichtung der besonderen Wahlbehörden durch die Gemeindewahlbehörden, in Wien durch den Magistrat; ortsübliche Kundmachung hierüber 

spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag 

Freitag,

11.

Juni 2004

§ 28/3  

Bekanntgabe der Zahl der ausgestellten Wahlkarten durch die Gemeinden an die Bezirkswahlbehörde

unverzüglich nach Beendigung der Ausstellung

 Freitag,

11.

Juni 2004

§ 28/3

Bekanntgabe der Zahl der ausgestellten Wahlkarten durch die Bezirkswahlbehörden an die Landeswahlbehörden

  Freitag,

11.

Juni 2004

§ 28/3

Bekanntgabe der Zahl der ausgestellten Wahlkarten durch die Landeswahlbehörden an die Bundeswahlbehörde

unverzüglich, spätestens am Tag vor dem Wahltag

Samstag,

12.

Juni 2004

§ 2/1

Wahltag

  Sonntag,

13.

Juni 2004

§ 46/6

Einlangen der Wahlkuverts aus dem Ausland bei den Landeswahlbehörden

spätestens am 8. Tag nach dem Wahltag, 12.00 Uhr

Montag,

21.

Juni 2004

§ 79/1

Einsprüche bei der Bundeswahlbehörde gegen die ziffernmäßigen Ermittlungen

innerhalb von 3 Tagen nach der gemäß § 76/6 oder § 78/4 EuWO erfolgten Verlautbarung einer Landeswahlbehörde oder der Bundeswahlbehörde

 

§ 80

Anfechtung der gemäß § 78 EuWO erfolgten Feststellung der Bundeswahlbehörde wegen behaupteter Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens beim Verfassungsgerichtshof

innerhalb 1 Woche vom Tag der Verlautbarung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“

 

§ 85/3
§ 85/4

Pauschalentschädigung an die Gemeinden

spätestens 2 Jahre nach dem Wahltag

Dienstag,

13.

Juni 2006


1) Europawahlordnung BGBl. Nr. 117/1996, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 132/2003
2) Der zehntägige Einsichtszeitraum ist in Gemeinden, die keine Hauskundmachung aushängen, zwingend vorgesehen. Die übrigen Gemeinden können den Einsichtszeitraum auf eine Woche verkürzen. In diesem Fall fällt der Termin drei Tage später.

 

BM.I Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/6, Postfach 100, A-1014 Wien, Telefon: +43-(0)1-53126-2464 |  Kontakt

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