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Europawahl 1999 - Schaubild nach dem d'Hondtschen Höchstzahl-Verfahren

Die Aufteilung der einundzwanzig Mandate der von Österreich in das Europäische Parlament zu entsendenden Abgeordneten wird mit Hilfe des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens ermittelt. Bei diesem Verfahren wird das Stimmenergebnis einer Wahl - mit der größtmöglichen Gerechtigkeit - auf die Zahl der zu vergebenden Mandate projiziert. Sie können nachstehend abgebildete Dokumentation der Mandatsermittlung (MS-EXCEL Tabelle, 20 kB) herunterladen (nur MS Internet Explorer ).

D'Hondtsches Höchzahlverfahren

Bei der Anwendung des d'Hondtschen Höchstzahlverfahren werden zunächst die Zahlen der auf die einzelnen Parteien entfallenden Stimmen (Parteisummen) nebeneinander angeschrieben; danach werden die Summen jeweils halbiert und darunter angeschrieben; in der Folge werden Summen durch "3", "4", "5" usw. dividiert und die Quotienten (das sind die Ergebnisse der durchgeführten Divisionen) jeweils unter die zuvor ermittelten Werte geschrieben.

Sind die Zahlenkolonnen erstellt, so werden die Parteisummen sowie sämtliche in den Kolonnen aufscheinenden Quotienten (gleichgültig, von welcher Partei sie herrühren) nach ihrer Größe untereinander angeschrieben.

Der Quotient, der jenen Rang belegt, der der Zahl der zur Vergabe gelangenden Mandate entspricht (bei der Europawahl also der 21.), ist die Wahlzahl. Die Wahlzahl sowie alle Zahlen in den Zahlenkolonnen, die über dieser Zahl liegen, bedeuten ein Mandat für jene Partei, für die die Kolonne angeschrieben wurde.

BM.I Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/6, Postfach 100, A-1014 Wien, Telefon: +43-(0)1-53126-2464 |  Kontakt

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