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Bitte beachten
Wenn Sie - als nicht-österreichische(r) Unionsbürger(in) mit Hauptwohnsitz in Österreich - an der Europawahl teilnehmen wollen, müssen Sie in die Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein.
Um in die Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen zu werden, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Ein Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde. Sie können sich mit dem Antragsformular "Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz für Unionsbürger(innen), die innerhalb des Bundesgebietes ihren Hauptwohnsitz haben" (Formular zum Download) eintragen lassen. Zu diesem Formular erhalten Sie auch eine entsprechende Übersetzungshilfe.
Bei der Antragstellung müssen Sie einen gültigen Identitätsausweis vorlegen und eine förmliche Erklärung abgeben, dass Sie bei Wahlen zum Europäischen Parlament die österreichsichen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen wollen und in Ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat Ihr aktives Wahlrecht nicht verloren haben. Die förmliche Erklärung ist ein Bestandteil des Antragsformulars (siehe nachstehende Tabelle). Beim Ausfüllen des Antrags wird im Durchschreibeverfahren das für die Eintragung erforderliche Europa-Wähleranlageblatt ausgefüllt. Dem Antrag sind weiters die zur Begründung notwendigen Belege anzuschließen. Sollte es ihnen nicht möglich sein, das Formular über Ihre Gemeinde zu beschaffen, so können Sie sich allenfalls das Formular mit der Übersetzungshilfe als PDF-Datei herunterladen (nachstehende Tabelle); in diesem Fall müssen Sie aber jedenfalls auch das Europa-Wähleranlageblatt mit der Übersetzungshilfe herunterladen (ebenfalls nachstehende Tabelle); beide Formulare ausfüllen und unterfertigen.
Informationen betreffend die Eintragung von Unionsbürgern (Unionsbürgerinnen) mit Hauptwohnsitz in Österreich in die Europa-Wählerevidenz (pdf, 50 kB)
Als Unionsbürger(in), der (die) die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzt, sind Sie an der Europawahl am 7. Juni 2009 nur unter der Voraussetzung teilnahmeberechtigt, dass Sie am Stichtag (voraussichtlich 31. März 2009) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.
Um in die Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen zu werden, müssen Sie einen diesbezüglichen Antrag stellen. Hierbei können Sie sich des Formulars „Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz für Unionsbürger(innen), die innerhalb des Bundesgebietes ihren Hauptwohnsitz haben“, das in allen österreichischen Gemeinden aufliegt, bedienen.
Bei der Antragstellung müssen Sie einen gültigen Identitätsausweis vorlegen und eine förmliche Erklärung abgeben, dass Sie bei Wahlen zum Europäischen Parlament die österreichischen Mitglieder wählen wollen und in Ihrem Herkunftsstaat Ihr aktives Wahlrecht nicht verloren haben. Die förmliche Erklärung ist ein Bestandteil des Antragsformulars. Dem Antrag sind weiters die zur Begründung notwendigen Belege anzuschließen.
Übersetzungshilfen
Wenn Sie in die Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde aufgenommen worden sind, bleiben Sie in dieser für die Dauer Ihres Aufenthalts in Österreich eingetragen. Sie können dann bei jeder Europawahl von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.
Unabhängig davon sind Sie berechtigt, in Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde an Gemeinderatswahlen (in Wien an Bezirksvertretungswahlen) teilzunehmen. Die Zugangsbedingungen hierfür richten sich nach den einzelnen Landesgesetzen; in der Regel ist eine Antragstellung aber nicht erforderlich. Wenn Sie Näheres darüber erfahren wollen, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde oder beim Amt der Landesregierung jenes Bundeslandes, in dem Sie wohnen.
Fußzeile BM.I Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/6, Postfach 100, A-1014 Wien, Telefon: +43-(0)1-53126-2464 | Kontakt