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Die Frist für die Einbringung von Wahlvorschlägen für die Bundespräsidentenwahl 2010 endete am 26. März 2010 um 17.00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt sind auf folgende Personen lautende Wahlvorschläge (alphabetisch gereiht) eingelangt:
Um gültig eingebracht zu sein, müssen einem Wahlvorschlag zumindest 6.000 Unterstützungserklärungen beigegeben sein.
Die Unterstützungserklärungen werden derzeit für die Bundeswahlbehörde durch Bedienstete des Bundesministeriums für Inneres geprüft. Die Verlautbarung der Wahlvorschläge erfolgt am Donnerstag, dem 1. April 2010.
Fußzeile BM.I Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/6, Postfach 100, A-1014 Wien, Telefon: +43-(0)1-53126-2464 | Kontakt