Navigationsleiste Aktuelles | Geschäftseinteilung | Notrufnummern | Dienststellen | Kontakt und Impressum | Sitemap
Bundesministerin
Staatssekretär
Aufgabengebiete
Fahndungen
Prävention
Meldestellen
Begutachtungen
Videoportal
Downloadbereich
Termine
Presse
Jobs / Ausschreibungen
Reisepass
Links
Gemäß BGBl II Nr. 43/2010, ausgegeben am 2. Februar 2010, wird die Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten und die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages verordnet:
Aufgrund des § 1 Abs. 1 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971, BGBl. Nr. 57, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 28/2007 und die Kundmachung BGB. II Nr. 147/2008, wird verordnet: § 1. Die Wahl des Bundespräsidenten wird ausgeschrieben. § 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 25. April 2010 festgesetzt. § 3. Als Stichtag wird der 2. März 2010 bestimmt. § 4. Die in der Verordnung enthaltene Funktionsbezeichnung "Bundespräsident" gilt für beide Geschlechter.
Aufgrund des § 1 Abs. 1 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971, BGBl. Nr. 57, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 28/2007 und die Kundmachung BGB. II Nr. 147/2008, wird verordnet:
§ 1. Die Wahl des Bundespräsidenten wird ausgeschrieben.
§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 25. April 2010 festgesetzt.
§ 3. Als Stichtag wird der 2. März 2010 bestimmt.
§ 4. Die in der Verordnung enthaltene Funktionsbezeichnung "Bundespräsident" gilt für beide Geschlechter.
Fußzeile BM.I Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/6, Postfach 100, A-1014 Wien, Telefon: +43-(0)1-53126-2464 | Kontakt