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Das Bundesministerium für Inneres übt im Themenfeld Integration bundesweit eine koordinierende Funktion aus und leistet mittels Projektförderungen einen wesentlichen Beitrag dazu, Integration in Österreich zu ermöglichen.
Durch die Schaffung eines eigenen Staatssekretariats für Integration, wurde die Bedeutung dieses Bereichs hervorgehoben. Staatssekretär Sebastian Kurz sieht seine Aufgabe in der Versachlichung des Themas und etabliert eine neue Herangehensweise: Es soll nicht die Herkunft eines Menschen zählen, sondern die Leistung, die jemand erbringt.
Mit dem Nationalen Aktionsplan für Integration (NAP.I) existiert erstmals in Österreich eine gemeinsame, durch die Bundesregierung beschlossene, nationale Integrationsstrategie. Das Staatssekretariat für Integration zeichnet hierbei insbesondere für die Koordinierung von Maßnahmen innerhalb der im NAP.I definierten Handlungsfelder verantwortlich.
Gleichzeitig tritt das Bundesministerium für Inneres als Fördergeber auf und unterstützt eine Vielfalt von nachhaltigen und innovativen Integrationsprojekten. Das Bundesministerium für Inneres vergibt also Förderungen – aus europäischen und nationalen Fördertöpfen – an Projekte, die der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Integration dienen.
Fußzeile BM.I Bundesministerium für Inneres, Postfach 100, A-1014 Wien,Telefon: +43-(0)1-53126 | Kontakt