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Zivilschutz in Österreich

Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin

Parlament

Auf Grund der Änderungen in der geopolitischen Situation hat der Nationalrat am 12. Dezember 2001 eine neue Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin beschlossen. Diese basiert auf folgenden Grundprinzipien:

  • dem Prinzip der umfassenden Sicherheit, die sowohl den militärischen als auch den nichtmilitärischen Aspekten der Sicherheit entsprechende Bedeutung beimisst,
  • dem Prinzip der präventiven Sicherheit, wodurch das Bedrohungsreaktionskonzept abgelöst wird und
  • dem Prinzip der europäischen Solidarität, die das Konzept einer autonomen Sicherheitspolitik ersetzt.

Gleichzeitig hat der Nationalrat die Bundesregierung ersucht, die österreichische Sicherheitspolitik nach bestimmten Grundsätzen zu gestalten und zur Umsetzung der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin eine Gesamtstrategie und Teilstrategien für alle relevanten Bereiche auszuarbeiten.

Im Rahmen der Teilstrategie „Innere Sicherheit“ sind folgende Kernbereiche vorgesehen:

  • Öffentliche Sicherheit
  • Zivilschutz
  • Krisenmanagement
  • Unabhängige Rechtssprechung und Strafrechtspflege

Informationen auf dem Server des Bundeskanzleramts

BM.I Bundesministerium für Inneres, Abteilung II/4 (Zivilschutz, Krisen- und Katastrophenschutzmanagement), Postfach 100, A-1014 Wien,Telefon: +43-(0)1-53126-3657  Kontakt

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