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Zivilschutz in Österreich

Europäische Zusammenarbeit im Katastrophenschutz

Polizei-Hundesführer im Auslandseinsatz

Bei Gründung der Europäischen Gemeinschaften war Katastrophenschutz kein Thema der europäischen Integrationsbestrebungen. Ende der 1980er Jahre begannen die damaligen Mitgliedstaaten angesichts größerer Umweltkatastrophen, eine zwischenstaatliche Zusammenarbeit auf diesem Gebiet ins Leben zu rufen. Die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit der EU im Katastrophenschutz war aufgrund mehrerer schwerer Katastrophen im letzten Jahrzehnt und insbesondere aufgrund der wachsenden Bedrohung durch den Terrorismus gegeben.

 

Im Oktober 2001 beschlossen daher die Innenminister der EU das „Gemeinschaftsverfahren zur Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei Katastrophenschutzeinsätzen“, welches auch als „Mechanismus“ bezeichnet wird. Im Jahr 2007 wurde dieser Mechanismus weiter verbessert und als „Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz (Neufassung)“ neu gefasst. Das Ziel dieses Mechanismus, an dem die 27 Mitgliedstaaten der EU, die 3 EWR-Staaten (Norwegen, Island und Liechtenstein) sowie Kroatien und Mazedonien teilnehmen, liegt in der besseren Koordinierung der gemeinschaftlichen Hilfsmaßnahmen bei Natur- und von Menschen verursachten Katastrophen. Das Gemeinschaftsverfahren kann auf Ersuchen des betroffenen Staates auch bei Katastrophenschutzeinsätzen außerhalb der EU Anwendung finden.

Bundesheer-Bedienstete im Auslandseinsatz

Dem Prinzip der europäischen Solidarität folgend, soll der Mechanismus immer dann aktiviert werden, wenn nationale Hilfsmaßnahmen eines Staates nicht ausreichen, um bei schweren Notfällen angemessen reagieren zu können. Im Anlassfall wird den Behörden im Katastrophengebiet die Möglichkeit gegeben, rasch auf ein weit gespanntes Netz von Katastrophenschutzexperten und Einsatzteams der Gemeinschaft zurückgreifen zu können. Damit wird sichergestellt, dass zusätzliche Ressourcen der EU so schnell wie möglich in die betroffenen Gebiete gebracht werden können. Weiters wird durch dieses Gemeinschaftsverfahren der Erfahrungsaustausch auf europäischer Ebene gefördert.

Die Abteilung II/4 des BM.I ist die österreichische Drehscheibe für das EU-Gemeinschaftsverfahren und die nationale Koordinationsstelle im Falle von Einsätzen. Die Bundeswarnzentrale fungiert als permanente Kontaktstelle für Hilfsersuchen.

Einige ausgewählte Katastrophenhilfseinsätze im Rahmen des Mechanismus:

  • Erdbeben Iran, 2003
  • Tsunami Südostasien, 2004/2005
  • Erdbeben Pakistan, 2005
  • Erdbeben Peru, 2007
  • Waldbrände Griechenland, 2007
  • Wirbelsturm Myanmar, 2008
  • Erdbeben China, 2008
  • Flutkatastrophe Namibia, 2009
  • Flutkatastrophe in Albanien, Rumänien und Pakistan, 2010
  • Erdbeben in Haiti und Chile, 2010

Siehe auch unter:
http://ec.europa.eu/echo/civil_protection/civil/index.htm
 
Download:
Entscheidung des Rates vom 8. November 2007 (pdf, 84 kB) über ein Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz (Neufassung)

BM.I Bundesministerium für Inneres, Abteilung II/4 (Zivilschutz, Krisen- und Katastrophenschutzmanagement), Postfach 100, A-1014 Wien,Telefon: +43-(0)1-53126-3657  Kontakt

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