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Zivilschutz in Österreich

Bilaterale Zusammenarbeit im Katastrophenschutz

„Wer rasch hilft, hilft doppelt“ – diesem Motto kommt in der Katastrophenhilfe besondere Bedeutung zu. Österreich hat deshalb mit fast allen Nachbarstaaten sowie mit mehreren anderen Staaten innerhalb und außerhalb Europas bilaterale Katastrophenhilfeabkommen abgeschlossen. Diese Abkommen regeln die Zusammenarbeit zur Vorbeugung und Bekämpfung von Katastrophen, insbesondere durch die Festlegung von Ansprechstellen, die Erleichterung des Grenzübertritts von Katastrophenhilfsteams sowie die vereinfachte Ein- und Ausfuhr von Hilfsgütern und Ausrüstungsgegenständen. Ebenso werden Fragen der Einsatzführung, des Kostenersatzes, etwaige Schadenersatzansprüche und die Durchführung gemeinsamer Übungen geregelt. Im Anlassfall werden bilaterale Hilfsmaßnahmen durch die Abteilung II/4 des BM.I koordiniert.

Download:
Katastrophenhilfeabkommen (pdf, 70 kB)

BM.I Bundesministerium für Inneres, Abteilung II/4 (Zivilschutz, Krisen- und Katastrophenschutzmanagement), Postfach 100, A-1014 Wien,Telefon: +43-(0)1-53126-3657  Kontakt

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