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Die Abteilung für Sportangelegenheiten fungiert federführend bei der Erstellung von Sicherheitskonzepten vor und bei der Einrichtung und Führung von Koordinationsstäben (Führungsstäben) bei einer Sportgroßveranstaltung.
Beispiele:
Am 25. April 2002 hat der Rat der Europäischen Union die Verpflichtung zur Einrichtung von nationalen Fußballinformationsstellen in den Mitgliedstaaten beschlossen. Daher umfasst der Wirkungsbereich des ZSA auch die Nationale Fußballinformationsstelle (NFIS).
Aufgaben sind insbesondere:
Der nationalen Fußballinformationsstelle obliegt die Fachaufsicht über Szenekundige Beamte (SKB). Szenekundige Beamte sind Exekutivbedienstete, die für Sportveranstaltungen, insbesondere Fußballveranstaltungen, Risikoanalysen als Grundlage für jeweilige Lagebilder erstellen und präventive Maßnahmen setzen, um gefährliche Angriffe bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Derzeit gibt es in Österreich 162 SKB und 18 SKB-Leiter bzw. –Stellvertreter.
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