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Nachdem ein Verein seine freiwillige Auflösung beschlossen hat, muss er dies binnen vier Wochen der zuständigen Bundespolizeidirektion/Bezirksverwaltungsbehörde mitteilen. Das Muster einer solchen Mitteilung (rtf, 13 kB) steht zum Download bereit.
In so einer Anzeige ist das Datum der freiwilligen Auflösung und, wenn abzuwickelndes Vereinsvermögen vorhanden ist, das Erfordernis der Abwicklung (früher "Liquidation") anzugeben. Im Fall einer Abwicklung sind außerdem der Vor- und Zuname, das Geburtsdatum, der Geburtsort, die Zustellanschrift und der Beginn der Vertretungsbefugnis des bestellten Abwicklers anzuführen.
Seit Betriebsaufnahme des Zentralen Vereinsregisters (ZVR) mit 01.01.2006 wird die freiwillige Vereinsauflösung auf Kosten der Vereinsbehörde im ZVR veröffentlicht. Aus diesem Grund ist die freiwillige Vereinsauflösung jetzt nicht mehr vom Verein in einer für amtliche Verlautbarungen bestimmten Zeitung zu veröffentlichen.
Im Fall einer bloßen Auflösungsanzeige sind noch einmal die nach den Statuten zuletzt vertretungsbefugten Funktionäre gefordert.
Wurde ein Abwickler bestellt, hat dieser die Anzeige der Auflösung mit allen zusätzlichen Angaben namens des Vereins zu erstatten. Dem Abwickler obliegt es auch, die Beendigung der Abwicklung der Vereinsbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Die Rechtspersönlichkeit des Vereins endet nach dem Vereinsgesetz 2002 mit der Eintragung seiner Auflösung im Vereinsregister. Ist eine Abwicklung notwendig, verliert er die Rechtsfähigkeit erst mit Eintragung der Beendigung der Abwicklung. Bis dahin wird der aufgelöste Verein durch den Abwickler vertreten. Die Pflichten zur Anzeige und zur Publikation der Vereinsauflösung im Vereinsregister sollen eine entsprechende Information von Behörde und Öffentlichkeit sicherstellen.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass wir uns auf diesen Themenbereich nicht noch weiter einlassen, weil wir damit zu weit über den hier gesteckten Rahmen hinausgehen müssten. Beachten sie bitte auch in diesem Zusammenhang unsere Literaturhinweise.
Fußzeile BM.I Bundesministerium für Inneres, Postfach 100, A-1014 Wien,Telefon: +43-(0)1-53126 | Kontakt: Kontakt