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Vereinswesen

Vereinsbehörden

Das Vereinsgesetz 2002 bestimmt die Bundespolizeidirektionen und – dort, wo es keine gibt – die Bezirksverwaltungsbehörden zu Vereinsbehörden erster Instanz. Diese Behörden nehmen alle vereinsgesetzlichen Aufgaben wahr. Sie sind auch für die Vereinsangelegenheiten zuständig, die früher von den Sicherheitsdirektionen erledigt wurden: Vereinsgründung, Statutenänderung, Vereinsauflösung. Die Sicherheitsdirektionen entscheiden in zweiter und letzter Instanz über Rechtsmittel, sind also vor allem Berufungsbehörden.

Örtlich zuständig ist jeweils die Vereinsbehörde, in deren Wirkungsbereich ein Verein seinen statutarischen Sitz hat. Einzige gesetzliche Ausnahme: Mit Betriebsaufnahme des Zentralen Vereinsregisters (ZVR) am 1.1.2006 können Auskünfte bzw Vereinsregisterauszüge aus dem ZVR bei jeder Vereinsbehörde erster Instanz eingeholt werden, unabhängig vom Sitz des betreffenden Vereins.

Eine Bundespolizeidirektion gibt es in folgenden Städten mit eigenem Statut: Eisenstadt (mit Rust), Graz, Leoben, Klagenfurt, Villach, Innsbruck, Salzburg, Wels, Steyr, Linz, St. Pölten, Wr. Neustadt, Schwechat und Wien.

Als Bezirksverwaltungsbehörde fungiert in den Statutarstädten Krems/Donau und Waidhofen/Ybbs der Bürgermeister mit dem Magistrat. Da in diesen Fällen zwar rechtlich nicht ganz korrekt, aber üblicherweise der Magistrat als Behörde bezeichnet wird, bleiben auch wir hier dabei.

Überall sonst sind sie bei der Bezirkshauptmannschaft an der richtigen Adresse.

Eine Sicherheitsdirektion gibt es in jeder Landeshauptstadt.

 

Apropos Adresse:

Aktuelle Anschriften, Telefonnummer, Faxnummern und E-Mail-Adressen der Bundespolizeidirektionen und Sicherheitsdirektionen finden sie unter http://www.polizei.at/. (Link öffnet in neuem Fenster!)

Entsprechende Informationen zu den Magistraten und Bezirkshauptmannschaften finden sie über http://www.help.gv.at/ (Link öffnet in neuem Fenster!) es unter Behörden/Behörden der Bundesländer.

Amtsstunden für den Parteienverkehr bitten wir gegebenenfalls zu erfragen.

BM.I Bundesministerium für Inneres, Postfach 100, A-1014 Wien,Telefon: +43-(0)1-53126 | Kontakt:  Kontakt

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