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Die österreichische Verfassung garantiert allen Menschen die Freiheit, sich mit anderen zusammenzuschließen, einen Verein zu gründen und einem Verein anzugehören. Diese Vereinsfreiheit ist für unsere Demokratie von herausragender Bedeutung. Vereine sind aus unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Sie wirken in mannigfacher Weise an der Gestaltung unseres Lebens mit. In Freizeit, Sport und Beruf, im sozialen Bereich und im Bildungswesen, in Wissenschaft, Religion, Kultur, Wirtschaft und Politik begegnen wir einer enormen Vielzahl und Vielfalt von Vereinen.
Hauptsächliche Rechtsquelle für die Gründung von Vereinen ist das Vereinsgesetz 2002. Wir möchten ihnen eine Einstiegshilfe anbieten, wenn sie an der Gründung von Vereinen interessiert, mit dem Vereinsrecht aber nicht vertraut sind. Dazu wollen wir ihnen einen Überblick über die notwendigen Schritte und die häufigsten Fragen geben, die uns im Zusammenhang bedeutsam erscheinen. Wir gehen dabei über das Gründungsgeschehen bei der Vereinsbehörde etwas hinaus, um ihnen die Orientierung zu erleichtern.
Was wir hier nicht bieten können, das sind umfassende Informationen zu allen Aspekten eines Vereins und Lösungsansätze für alle Probleme, die sich im Laufe eines Vereinslebens einstellen könnten. Die Vereinsbehörden helfen ihnen gerne weiter.
Dieser Leitfaden ist als Unterstützung bei der Auswahl einer Organisationsform und ihrer Umsetzung gedacht. Wir haben auch einige Vorlagen (Muster für Statuten und Eingaben zum Download) vorbereitet und laden sie ein, unser Angebot zu nutzen.
In den Musterstatuten (Fußnote 1) finden sie unter anderem die notwendigen Änderungen gegenüber dem früheren Muster nach dem Vereinsgesetz 1951 aufgelistet. Wer sich dieses früheren Musters bedient hat, kann durch einen Vergleich der Regelungen leicht feststellen, wo eventuell Anpassungen notwendig sind.
Fußzeile BM.I Bundesministerium für Inneres, Postfach 100, A-1014 Wien,Telefon: +43-(0)1-53126 | Kontakt: Kontakt