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Vereinswesen 

Der Verein als Rechtsperson

Ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 ist eine juristische Person. Er besitzt als solche selbst Rechtspersönlichkeit und nimmt durch seine Organe am Rechtsleben teil. Er kann selbständig, das heißt unabhängig von seinen Mitgliedern für sich selbst Rechte und Pflichten haben, auch Besitz und Eigentum erwerben. Ein Verein kann also Verträge (Rechtsgeschäfte) abschließen, zum Beispiel ein Bankkonto eröffnen, Räumlichkeiten anmieten, Dienstleistungen in Auftrag geben, einen Fuhrpark unterhalten, als Arbeitgeber auftreten, Spenden sammeln, etc.

Ein Verein kann auch wirtschaftlich tätig sein, solange die Einnahmen der Verwirklichung des übergeordneten ideellen Vereinszwecks dienen. Der Verein kann zu Schadenersatz verpflichtet werden. Er ist steuerpflichtig und kann in Konkurs gehen. Für Verbindlichkeiten haftet er mit seinem Vereinsvermögen.

Ein Verein wird zwar von seinen Mitgliedern, von ihrem Willen und ihrer Mitarbeit getragen, er ist aber anderseits auch insoferne von seinen Mitgliedern vollkommen unabhängig, als er in seinem Bestand vom Wechsel der Mitglieder nicht berührt wird.

BM.I Bundesministerium für Inneres, Postfach 100, A-1014 Wien,Telefon: +43-(0)1-53126 | Kontakt:  Kontakt

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