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Eine Antwort auf diese Frage muss sehr allgemein ausfallen, weil für die mannigfaltige (finanzielle) Unterstützung von Vereinen weder spezifische Kompetenzen noch generelle Regelungen bestehen. Für die im Einzelfall anzusprechende Stelle wird unter anderem an den Vereinszweck und an den örtlichen Tätigkeitsbereich des Unterstützung suchenden Vereins anzuknüpfen sein. Wir können im Hinblick auf staatliche Einrichtungen nur empfehlen, an jeweils in Betracht kommende Gemeinde-, Landes- oder Bundesbehörden heranzutreten.
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