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Unter bestimmten Voraussetzungen können Spenden an Vereine als Steuerabsetzposten geltend gemacht werden. Die Richtlinien für die einkommensteuerliche Anerkennung derartiger Zuwendungen werden von der Finanzverwaltung festgelegt. Besonderer Wert wird dabei auf die Gemeinnützigkeit und Wissenschaftlichkeit eines Vereins gelegt. Einmal im Jahr veröffentlicht das Bundesministerium für Finanzen den als begünstigt anerkannten Empfängerkreis (Vereine) im Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung. Diese Spendenliste ist auch über Internet zugänglich.
Mit näheren Fragen zu diesem Thema wie zur steuerlichen Behandlung von Vereinen überhaupt wenden sie sich bitte an die zuständigen Finanzbehörden.
Fußzeile BM.I Bundesministerium für Inneres, Postfach 100, A-1014 Wien,Telefon: +43-(0)1-53126 | Kontakt: Kontakt