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Ja, selbstverständlich. In den Statuten kann nicht nur der Kreis der Personen, die als Mitglieder in Frage kommen, in jeder Richtung begrenzt werden. Es können auch verschiedene Kategorien von Mitgliedern vorgesehen werden, wobei aber für alle Kategorien die jeweiligen Rechte und Pflichten in den Statuten festzulegen sind.
Im Übrigen müssen die Statuten auch Bestimmungen darüber enthalten, wer vor der Entstehung des Vereins zur Aufnahme vorläufiger Mitglieder zuständig ist. In der Regel werden dies wohl die Gründer sein.
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