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Vereinswesen

FAQ

Was gilt für die Gründung eines "internationalen" Vereins?

Wir gehen davon aus, dass die "Internationalität" eines Vereins von seinem Mitgliederkreis und/oder Zweck und Tätigkeitsbereich herrührt, indem er danach über die Grenzen seines Sitzstaates hinausreicht.
Rechtlich handelt es sich dennoch immer um einen nationalen Verein, der nach dem Recht des Staates zu gründen ist, in dem der Verein seinen Sitz haben soll. Ein europäisches oder internationales Vereinsrecht gibt es (noch) nicht.

Im Zusammenhang ist auch zu betonen, dass Ausländer den österreichischen Staatsbürgern völlig gleichgestellt sind, was die Gründung von "österreichischen" Vereinen und die Mitgliedschaft zu diesen anbelangt. Dies gilt unabhängig davon, ob sie im Ausland oder im Inland wohnen bzw - bei juristischen Personen - ansässig sind.

Seinen Sitz kann ein Verein nach österreichischem Recht aber nicht im Ausland haben; der Ort, an dem sich die zentrale Leitung und Verwaltung (Hauptverwaltung) befindet, muss immer in Österreich liegen.

BM.I Bundesministerium für Inneres, Postfach 100, A-1014 Wien,Telefon: +43-(0)1-53126 | Kontakt:  Kontakt

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