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Ja, bei der Bundespolizeidirektion/Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich ein namentlich bestimmter Verein seinen statutarischen Sitz hat.
Nach dem Vereinsgesetz 2002 hat jedermann auch das Recht auf die Herstellung von Ablichtungen oder Ausdrucken von den bei der Behörde aufliegenden Statuten eines Vereins – auf eigene Kosten und je nach den technisch-organisatorischen Möglichkeiten der Behörde. Auf eigene Kosten heißt, dass zwar die Herstellungskosten zu tragen sind, die Kopien oder Ausdrucke aber gebührenfrei sind, solange es sich um unbeglaubigte "Abschriften" handelt.
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