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Nein. Das Vereinsgesetz 2002 trifft umfassende Vorkehrungen zum Schutz personenbezogener Daten. Dazu gehört, dass Informationen nur zu einem bestimmten Verein abgefragt werden können („Einzelabfrage“). Einzige Ordnungs- und Auswahlkriterien sind der Vereinsname und die im Zentralen Vereinsregister (ZVR) vergebene ZVR-Zahl. So genannte Sammelabfragen oder Verknüpfungsanfragen sind aus Gründen des Datenschutzes ausdrücklich ausgeschlossen.
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