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Vereinswesen

FAQ

Kann man die Namen, Anschriften und Vertretungsbefugten aller Vereine einer nach ihrem Zweck bestimmten Art (zB Tennisvereine, Sportvereine, Gesangsvereine, Kulturvereine,...) mit dem Sitz in einem bestimmten Gebiet (Bezirk, Stadt, Land, Bundesgebiet) erfragen?

Nein. Das Vereinsgesetz 2002 trifft umfassende Vorkehrungen zum Schutz personenbezogener Daten. Dazu gehört, dass Informationen nur zu einem bestimmten Verein abgefragt werden können („Einzelabfrage“). Einzige Ordnungs- und Auswahlkriterien sind der Vereinsname und die im Zentralen Vereinsregister (ZVR) vergebene ZVR-Zahl. So genannte Sammelabfragen oder Verknüpfungsanfragen sind aus Gründen des Datenschutzes ausdrücklich ausgeschlossen.

BM.I Bundesministerium für Inneres, Postfach 100, A-1014 Wien,Telefon: +43-(0)1-53126 | Kontakt:  Kontakt

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