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Im Unterschied zu Deutschland gibt es den "eingetragenen Verein (e.V.)" als Rechtsbegriff in Österreich nicht. Wir haben zwar ab 1. Juli 2002 ein Vereinsregister, in das ein Verein eingetragen und insofern registriert wird. Eine rechtsbegründende (konstitutive) Wirkung der Eintragung ist im Gesetz aber nicht vorgesehen. So entsteht der Verein als Rechtsperson auch nicht mit seiner Erfassung im Vereinsregister, sondern unabhängig davon mit positivem Abschluss des vereinsbehördlichen Verfahrens. Das Vereinsgesetz 2002 unterscheidet auch nicht zwischen einem "eingetragenen" und einem "nicht eingetragenen" Verein. Daher ist der Namenszusatz "e.V." für "eingetragener Verein" auch nicht zulässig.
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