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Der Sicherheitspass mit Fingerabdruck

Seit Juni 2006 können bei den Passbehörden neue Reisepässe beantragt werden. Die Dokumente entsprechen dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik und enthalten einen Chip, auf dem das Passfoto gespeichert ist. Seit 30. März 2009 werden auf dem Chip auch die Fingerabdrücke gespeichert. Seit dem 15.6.2009 sind keine neuen Kindermiteintragungen mehr zulässig; überdies werden auch neu ausgestellte Kinderpässe mit einem Chip versehen.

Mit 15.06.2012 werden noch bestehende Kindermiteintragungen von Gesetzes wegen ungültig; ab diesem Zeitpunkt benötigt auch jedes Kind für jeden Grenzübertritt ein eigenes Reisedokument (Reisepass oder - sofern nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig - einen Personalausweis).

FAQ

Häufig gestellte Fragen:

Benötige ich bei jedem Grenzübertritt ein Reisedokument?
Ja. Reisefreiheit heißt nicht Passfreiheit.
Obwohl es nach der Schengen-Erweiterung keine Grenzkontrollen mehr gibt, muss man auch im Schengen-Raum ein Reisedokument mitführen. Das gilt auch für kurze Fahrten über die Grenze. Reisedokumente innerhalb der EU sind entweder ein Reisepass oder ein Personalausweis, nicht jedoch ein Führerschein. Ein Grenzübertritt ohne Reisdokument stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist strafbar.

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Wo erhalte ich einen Sicherheitspass?
Der Sicherheitspass kann  – unabhängig vom Wohnsitz – bei den Bezirkshauptmannschaften und den Magistraten beantragt werden. Die Einbringung des Antrages ist auch bei einer dazu ermächtigten Gemeinde des Wohnsitzes möglich.

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Was kosten Sicherheitspässe?

  • Gewöhnlicher Reisepass: € 75,90
  • Expresspass: € 100
  • Ein-Tages-Expresspass: € 220
  • Weiterer Reisepass: € 75,90
  • Reisepässe für Kinder unter 12 Jahren: € 30 *)
  • Reisepässe für Kinder unter 12 Jahre mit Expresszustellung: € 45
  • Ein-Tages-Expresspass für Kinder unter 12 Jahre: € 165

*Hinweis:
Seit 1.1.2008 sind Schriften (ua. auch Reisepässe), die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, bis zum 2. Geburtstag von den Gebühren befreit. Davon ausgenommen sind jedoch der Expresspass und der Ein-Tages-Expresspass.

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Wie lange sind Sicherheitspässe gültig?

  • gewöhnlicher Reisepass: 10 Jahre (Anm.: darunter fallen auch der Expresspass und der Ein-Tages-Expresspass)
  • Reisepass für Kinder (abhängig vom Alter, diese enthalten jedoch keine Fingerabdrücke):
    • 0 bis unter 2 Jahre: 2 Jahre gültig
    • 2 bis unter 12 Jahre: 5 Jahre gültig
    • ab dem vollendeten 12. Lebensjahr: 10 Jahre gültig (enthalten Fingerabdrücke)
  • Wenn eine Person einen zusätzlichen Reisepass beantragt (sogenannter weiterer Reisepass): max. 3 Jahre (private Gründe) bzw. max. 5 Jahre (berufliche Gründe)
  • Notpass: Dieser wird für die Dauer einer Reise ausgestellt; max. jedoch für ein Jahr.

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Muss ich bei der Passbehörde persönlich vorsprechen?

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich eingebracht werden.
Auch Kinder (ab der Geburt, daher auch Babys) müssen bei der Antragstellung zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein.

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Wie oft muss ich zur Behörde und wann erhalte ich meinen beantragten Pass?
Sie müssen nur ein einziges Mal zur Passbehörde gehen.

Bei einer gewöhnlichen Zustellung wird Ihnen der Sicherheitspass nachweislich (RSb) an eine Adresse nach Wahl (z.B.: Wohnung, Arbeitsstätte) innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen zugestellt.

Der Expresspass wird im Produktionsprozess und bei der Zustellung bevorzugt behandelt.

Ab 15.03.2010 können Sie auch einen Ein-Tages-Expresspass beantragen, der Ihnen am nächsten Arbeitstag (Montag – Freitag, außer feiertags) mit einem Botendienst zugestellt wird.

Bitte beachten Sie das Informationsblatt zum Ein-Tages-Expresspass. (pdf Logo 16 kB)

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Es hat einige Änderungen in letzter Zeit gegeben, bleiben die bisherigen Pässe gültig?
Ja. Bereits ausgegebene Pässe behalten die auf dem Dokument angegebene Gültigkeit, sie müssen nicht umgetauscht werden.

Hinweis: Alle bereits bestehenden Kindereintragungen werden am 15.06.2012 ungültig; der Reisepass selbst, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, behält jedoch seine Gültigkeit.

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Was ist der Sicherheitspass mit Fingerabdruck?
Der Sicherheitspass mit Fingerabdruck ist, wie auch der bisherige Sicherheitspass, ein Reisedokument auf höchstem Sicherheitsniveau. Durch die Fingerabdrücke, die zukünftig bei der Passbeantragung erfasst und auf dem Passchip gespeichert werden, kann der Pass noch eindeutiger seiner Besitzerin oder seinem Besitzer zugeordnet werden. Damit ist die missbräuchliche Verwendung eines Reisepasses durch eine andere Person nahezu unmöglich.

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Seit wann gibt es den Sicherheitspass mit Fingerabdruck?
Auf Grund einer EU-Verordnung war Österreich verpflichtet, Reisepässe mit Fingerabdruck bis spätestens 28. Juni 2009 einzuführen. Österreich setzt diese europäische Vorgabe bereits seit 30. März 2009 um.

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Wie und von welchen Fingern werden die Fingerabdrücke erfasst?
Die Fingerabdrücke werden im Zuge der Passbeantragung mithilfe von elektronischen Fingerabdruck-Scannern erfasst. Der Scanner macht dabei Bilder von zwei Fingern – in der Regel von den Zeigefingern – die dann auf einem Chip im Pass gespeichert werden. Erforderlichenfalls können die Fingerabdrücke anderer Finger (ausgenommen der kleinen Finger) herangezogen werden.

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Müssen auch Kinder Fingerabdrücke erfassen lassen?
Bei Kindern werden Fingerabdrücke erst ab dem 12. Geburtstag erfasst.

Nähere Informationen zur Passausstellung für Minderjährige erhalten Sie unter help.gv.at.  Externer Link

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Können alte Pässe mit Fingerabdrücken "nachgerüstet" werden?
Nein. Auf bestehende Reisepässe mit Chip können nachträglich keine Fingerabdrücke gespeichert werden.

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Welche Vorteile bringt der neue Sicherheitspass für den Bürgerinnen und Bürger?
Es gibt kein Dokument, mit dem die Identität eines Menschen eindeutiger nachgewiesen werden kann. Dies wird einerseits durch die Fingerabdrücke ermöglicht, die eine enge Verbindung zwischen dem Passbesitzer und dem Sicherheitspass herstellen. Andererseits schützen die Sicherheitsfunktionen des Passchips die Daten vor unerkannter Veränderung und unerkanntem Kopieren. Österreich wird somit moderne und sichere Pässe ausgeben, die alle internationalen Sicherheitsstandards erfüllen und wie gewohnt für weltweite Reisen genutzt werden können.

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Was macht den Pass mit Fingerabdruck so sicher?
Der neue Sicherheitspass wird auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik produziert. Durch die Verbindung von Sicherheitsdruck (Mikroschrift, UV-Farben, etc.) mit einem besonders abgesicherten Chip (Schutz der Daten durch digitale Signaturen, digitalen Kopier- und elektronischen Schreibschutz, etc.) wird die Fälschungssicherheit zusätzlich erhöht. Der Zugriff auf die Fingerabdruckdaten wird durch ein digitales Zertifikat geschützt, das nur durch die Republik Österreich ausgestellt werden kann. Ohne dieses Zertifikat ist kein Zugriff auf die Fingerabdruckdaten möglich. Damit erfüllt der Sicherheitspass alle österreichischen und internationalen Vorgaben zur Datensicherheit.

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Was wird auf dem Chip gespeichert?
Auf dem Chip werden (bis auf die Unterschrift und die Größe des Passbesitzers) jene Daten gespeichert, die im Pass auch in gedruckter Form enthalten sind. Seit der Einführung des Sicherheitspasses mit Fingerabdruck werden ab dem 12. Lebensjahr auch die Fingerabdruckbilder von zwei Fingern der Passbesitzerin bzw. des Passbesitzers auf dem Chip gespeichert. Die Fingerabdrücke werden jedoch nicht in den Pass gedruckt.

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Welche Passbilder können verwendet werden?
Das Foto muss 35mm breit und 45mm hoch sein. Der Kopf muss etwa 2/3 des Bildes einnehmen; der Augenabstand mindestens 8 mm betragen. Dieses Lichtbild darf nicht älter als 6 Monate sein und muss die Person zweifelsfrei erkennen lassen. Das Lichtbild muss – ausgenommen bei Personalausweisen – in Farbe sein.
Für das Bild darf nur glattes und glänzendes Papier ohne Oberflächenstruktur verwendet werden. Es darf keine Beschädigung, Verunreinigung oder unnatürliche Farbe (ua. auch rote Augen) aufweisen.
Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet und in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein. Schattenbildung im Gesicht und Reflexionen sind zu vermeiden. Bei Brillenträgern müssen die Augen klar und deutlich erkennbar sein.
Der Hintergrund muss einfärbig (hell, ideal grau) sein, kein Muster und ausreichend Kontrast zum Gesicht aufweisen. Das Foto darf ausschließlich die zu fotografierende Person zeigen.
Das Foto muss die Person mit neutralem Gesichtsausdruck, unverdeckten Augen, möglichst natürliche Wiedergabe der Hauttöne und geschlossenem Mund in einer Frontalaufnahme zeigen. Eine Darstellung mit geneigtem oder gedrehtem Kopf ist unzulässig. Das Tragen von Kopfbedeckungen ist nur aus medizinischen oder religiösen Gründen zulässig. Abweichungen hievon sind nur zulässig, soweit der Entwicklungsstand der Person oder körperliche Gegebenheiten nicht anders ermöglichen.

Passbild - Kriterien (pdf Logo 1,47 MB)

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Warum wird das Passfoto in den Pass gedruckt?
Der Druck des Passfotos ist eine wichtige Maßnahme, um Passfälschungen durch den Austausch des Lichtbildes zu verhindern. Die Farbe des Bildes dringt in das Sicherheitspapier ein, so dass eine untrennbare Verbindung zwischen dem Pass und dem Foto entsteht. Dies entspricht den aktuellen, internationalen Vorgaben für Sicherheitsdokumente, unter anderem jenen der USA.

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Was ist Biometrie?
Biometrie ist die Technik der Erkennung von Personen anhand persönlicher körperlicher Merkmale, z. B. Gesicht, Größe oder Fingerabdruck.
Biometrische Erkennung bietet sich in Ergänzung oder als Ersatz zu herkömmlichen Methoden wie etwa einem PIN, einem Passwort oder einer Karte an. Der große Vorteil biometrischer Daten ist, dass solche körperlichen Eigenschaften personengebunden sind und nur einmal vorkommen. Der Betreffende selbst hat zudem den Vorteil, dass er sich das körperliche Merkmal im Gegensatz zu Pin oder Passwort nicht merken muss, denn er trägt es untrennbar bei sich.

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Benötigen Kinder einen eigenen Reisepass?
Auf Grund einer Entscheidung der Europäischen Union gilt nunmehr – zum Schutz der Kinder – das Prinzip „Eine Person – Ein Pass“; die Kindermiteintragung ist unzulässig.

Seit dem 15. Juni 2009 sind neue Kindermiteintragungen nicht mehr möglich.

Mit 15.06.2012 werden noch bestehende Kindermiteintragungen von Gesetzes wegen ungültig; ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind für jeden Grenzübertritt ein eigenes Reisedokumente (Reisepass oder - sofern nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig -  einen Personalausweis).

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Was macht man, wenn man dringend einen Reisepass benötigt?
Es gibt 3 Möglichkeiten um schneller zu seinem Reispass zu gelangen:

  1. Expresspass: Dieser Expresspass wird bei der Produktion und der Zustellung bevorzugt behandelt. Der Vorteil dieses Expresspasses ist (im Gegensatz zum Notpass), dass es sich um einen regulären Reisepass handelt und damit keine eingeschränkte Gültigkeit besitzt.
  2. Ein-Tages-Expresspass: Seit15.3.2010 können Sie auch einen Ein-Tages-Expresspass beantragen, der Ihnen am nächsten Arbeitstag (Montag – Freitag, außer feiertags) mit einem Botendienst zugestellt wird.
  3. Notpass: Für besonders dringende Fälle wird weiterhin der zeitlich befristete Notpass (z.B. für die Dauer einer Reise) direkt bei der Passbehörde ausgestellt, der aber mit einer geringeren Gültigkeitsdauer ausgestellt wird und keinen Chip enthält.

Bitte beachten Sie: Nicht alle Staaten akzeptieren einen Notpass bzw. knüpfen an die Verwendung des Notpasses weitere Voraussetzungen (Bsp. USA, Türkei). Einen Notpass erhalten Sie auch, wenn Fingerabdrücke vorübergehend nicht erfasst werden können. Die letztgültigen Einreisebedingungen können nur über eine Botschaft des jeweiligen Landes erfragt werden. Übersicht über die Einreisebestimmungen Externer Link  

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Können im neuen Sicherheitspass nachträgliche Eintragungen vorgenommen werden?
Nachträgliche Eintragungen können bei der zuständigen Passbehörde vorgenommen werden. Das ist übrigens auch bei den aktuellen Pässen möglich, etwa für besondere Kennzeichen (z. B. sichtbare Narben, körperliche Beeinträchtigungen, Tätowierungen u. a. m.) oder hinzugekommene akademische Grade. Wie bisher kann jedoch keine Änderung von Namen, etwa nach einer Heirat, durchgeführt werden.

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Wo erhalten Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher einen neuen Sicherheitspass?
Österreicherinnen und Österreicher, die im Ausland leben, sollen und können nach wie vor ihren Reisepass bei den österreichischen Vertretungsbehörden ihres Wohnsitzstaates beantragen. Eine Zustellung des Reisepasses ins Ausland erfolgt über die Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulate).

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Werden die Kontrollbeamtinnen und -beamten an den Grenzen langfristig durch Pass-Automaten ersetzt?
Nein. Biometrische Abgleichmethoden sind ein Hilfsmittel für die herkömmliche Grenzkontrolle und werden diese nur ergänzen, nicht ersetzen. Der Zugewinn an Sicherheit ergibt sich auch aus der Kombinationsmöglichkeit bewährter herkömmlicher Verfahren mit den technischen Möglichkeiten der Biometrie.

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Was geschieht zukünftig mit dem Personalausweis?

Der Personalausweis bleibt weiterhin als Reisedokument für die Einreise in – nach derzeitigem Wissensstand - 36 Staaten gültig. Neben den Staaten der EU sind dies auch Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Norwegen, San Marino und die Schweiz.

Nähere Informationen zum Personalausweis erhalten Sie bei help.gv.at. Externer Link

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Was muss bei Reisen in andere Länder beachtet werden?
Bei der Planung einer Reise muss man die jeweiligen Einreisevorschriften des Gastlandes beachten. Dies betrifft vor allem die Zulässigkeit der Einreise mit dem Personalausweis und die geforderte Restgültigkeit des Dokuments bei der Ein- und der Ausreise.

Darüber hinaus sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens (Flug-/Bahn-/Bus- oder Fährunternehmen) zu berücksichtigen.

Informationen erhält man etwa beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) unter der Telefonnummer 050 11 50-3775 oder aus dem Ausland (+43-1) 90 115-3775. Das BMeiA bietet zudem auf seiner Website  Externer Link detaillierte Reiseinformationen. Nähere Auskünfte erhält man auch bei der in Österreich ansässige Botschaft bzw. dem Konsulat des Gastlandes.

Wenn man für eine USA-Reise eine Fotovignette erhalten hat, muss man beachten, dass die Gültigkeit der Vignette bis zum 25.10.2006 beschränkt war. Es besteht nun Visumpflicht für die Inhaber von Reisepässen, die zwischen 26.10.2005 und 15.06.2006 ausgestellt wurden.

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Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)
Umfassende Informationen zu den Einreisebestimmungen in die Vereinigten Staaten von Amerika erhalten Sie bei der Botschaft der Vereinigten Staaten in Wien  Externer Link

Reisepass mit markierter Passnummer

Ausfüllhilfe ESTA Formular:
Österreichische Reisepässe bestehen immer aus einem (1) Buchstaben und sieben (7) Ziffern (z.B. P1234567).

Hinweis: 

  1. Bei der Eingabe der Passnummer keine Leerzeichen einfügen.
  2. Auch Reisepässe, die vor dem 16.6.2006 ausgestellt wurden (siehe Bild), enthalten ebenso 1 Buchstaben + 7 Ziffern. Die von der Passnummer auf der Seite 2 rechts oben abgesetzte Ziffer ist nicht Teil der Passnummer.z.B. bei „P 1234567 8“ ist die Ziffer 8 kein Teil der Passnummer.

Akademische Titel sind nicht einzugeben, auch wenn diese im österreichischen Reisepass als Teil des Nachnamens geführt werden.

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Woran erkenne ich, dass der Reisepass einen Chip enthält?

Dies erkennen Sie am kleinen goldfarbenen Symbol auf der äußeren Umschlagseite unter dem Wort "PASSPORT". Hierbei handelt es sich um das so genannte ICAO Symbol der Internationalen Zivilluftfahrtsgesellschaft (ICAO). Auf jedem weltweit ausgegebenen Reisepass mit Chip ist dieses Symbol dargestellt.

 

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Möglichkeit der Verwendung eines als verloren bzw. gestohlen gemeldeten Reisepasses im Falle der Wiederauffindung?

Laut Information der amerikanischen Botschaft würde eine ESTA Registrierung mit einem bereits verlustig gemeldeten Reisepass abgelehnt werden. In diesem Fall wird angeraten sich entweder einen neuen Reisepass ausstellen zu lassen oder um ein Visum anzusuchen.

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BM.I Bundesministerium für Inneres, Postfach 100, A-1014 Wien,Telefon: +43-(0)1-53126 |  Kontakt

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