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Flughafen- und Flugsicherheitswesen

Untersuchung von Gepäckstücken

Im Jahr 2011 versuchten Passagiere auf Österreichs Flughäfen 50.971 Gegenstände im Handgepäck ins Flugzeug mitzunehmen, die sie nicht mitnehmen durften.

Zurückgewiesene Gegenstände (beispielhaft):

  • 59 Messer
  • 41 Schusswaffen bzw. Bestandteile dieser
  • 318 Stück Munition
  • 721 Abwehrsprays
  • 88 Schlagwaffen

Zusätzlich wurden 915 kg Flüssigkeiten täglich zurückgewiesen.
Unter dem Begriff Flüssigkeiten sind nicht nur Flüssigkeiten an sich, sondern auch Cremen, Pasten, gelartige Inhalte und Sprays zu verstehen.

Ausnahmen sind vorgesehen für Flüssigkeiten, die in einem durchsichtigen
1 Liter Sackerl transportiert werden und sich in maximal 100 ml Gebinden befinden.

Mit 01.01.2011 trat eine Neufassung des Luftfahrtsicherheitsgesetzes und mit 18.08.2011 die Nationale Sicherheitsprogramm-Verordnung in Kraft.

Gemäß Verordnung (EU) Nr.185/2010  der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2010 dürfen folgende Gegenstände nicht im Handgepäck bzw. im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden:

BM.I Bundesministerium für Inneres, Postfach 100, A-1014 Wien,Telefon: +43-(0)1-53126 |  Kontakt

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