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.SIAK - Sicherheitsakademie

Polizeigrundausbildung

Symbolfoto Grundausbildung

Der Polizeidienst benötigt Menschen, die ihre soziale und kommunikative Kompetenz situationsbedingt einsetzen können und sich ihrer gesellschaftlichen Stellung bewusst sind.
Der Mensch steht im Mittelpunkt der Polizeiausbildung. Den Polizeischülern sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die sie benötigen, um ihren Dienst professionell und kompetent bewältigen zu können.
Ziel der Grundausbildung für den Polizeidienst ist es, unter Berücksichtigung zeitgemäßer pädagogisch-didaktischer Konzepte und wissenschaftlicher Erkenntnisse, sowohl die für das Berufsfeld relevanten praxisbezogenen Lehrinhalte, als auch die erforderliche soziale Kompetenz zu vermitteln.

Curriculum:

Die Grundausbildung (24 Monate) für Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes gliedert sich in:

Abschnitt I

12 Monate (Theorie)

Praktikum I

2 Monate

Abschnitt II

7 Monate (Theorie mit anschließender Dienstprüfung)

Praktikum II

3 Monate

Gesamt

24 Monate


 

  • Abschnitt I:
    Die Auszubildenden sollen ein rechtstheoretisches Basiswissen und einsatztaktische und -technische Grundfertigkeiten erwerben. Die Organisation der Sicherheitsverwaltung und der Exekutive, die zukünftigen Aufgaben und Befugnisse sollen so vermittelt werden, dass sich anschließende Ausbildungsteile gedanklich und praktisch anknüpfen lassen. Der Abschnitt 1 soll ermöglichen, die Erfahrungen im anschließenden Praktikum zu verarbeiten und exekutives Handeln einzuordnen.
     
  • Praktikum I:
    Die Ausbildung im Praktikum ergänzt die Inhalte des Basisteils und ist zugleich besonderer Bestandteil der Grundausbildung. Beamte des exekutiven Außendienstes begleiten die Auszubildenden im Praktikum, ermöglichen ihnen Erfahrungen im exekutiven Einschreiten und machen sie mit der Organisation und den Organisationsabläufen vertraut. Sie sollen ein breites Spektrum des praktischen Exekutivdienstes kennen lernen.
     
  • Abschnitt II:
    Dieser Abschnitt soll die Auszubildenden für exekutivdienstliche Rechtsmaterien sensibilisieren. Sie sollen die Intention des Gesetzgebers kennen, Gesetze und Verordnungen ihrer Bedeutung nach erfassen, um sich im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eigenständig orientieren und sie vollziehen zu können. Sie sollen darüber hinaus einsatztaktische und -technische Instrumentarien kennen lernen und beherrschen.

    Dazu gehört soziale Spannungsfelder und menschliche Konfliktsituationen erkennen und damit umgehen zu können.
     
  • Praktikum II:
    Dieser Abschnitt soll den Auszubildenden nach erfolgreich abgelegter Dienstprüfung eine Vertiefung der praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten ermöglichen und so den übergangslosen Berufseinstieg erleichtern.

Abschluss der Grundausbildung
Nach erfolgreichem Abschluss aller für die Grundausbildung maßgeblichen Prüfungen und der bestandenen kommissionellen Dienstprüfung wird der Amtstitel „Inspektor" verliehen. Es erfolgt die Ernennung in die Verwendungsgruppe E2b.

Stundentafel (pdf Logo 400 kB)

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