Navigationsleiste Aktuelles | Geschäftseinteilung BM.I | Notrufnummern | Dienststellen | Kontakt | Impressum | Sitemap
Bundesministerin
Staatssekretär
Aufgabenbereiche
Fahndungen
Prävention
Meldestellen
Begutachtungen
Videoportal
Downloadbereich
Termine
Presse
Jobs / Ausschreibungen
Reisepass
Links
Der Polizeidienst benötigt Menschen, die ihre soziale und kommunikative Kompetenz situationsbedingt einsetzen können und sich ihrer gesellschaftlichen Stellung bewusst sind. Der Mensch steht im Mittelpunkt der Polizeiausbildung. Den Polizeischülern sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die sie benötigen, um ihren Dienst professionell und kompetent bewältigen zu können. Ziel der Grundausbildung für den Polizeidienst ist es, unter Berücksichtigung zeitgemäßer pädagogisch-didaktischer Konzepte und wissenschaftlicher Erkenntnisse, sowohl die für das Berufsfeld relevanten praxisbezogenen Lehrinhalte, als auch die erforderliche soziale Kompetenz zu vermitteln.
Die Grundausbildung (24 Monate) für Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes gliedert sich in:
Abschnitt I
12 Monate (Theorie)
Praktikum I
2 Monate
Abschnitt II
7 Monate (Theorie mit anschließender Dienstprüfung)
Praktikum II
3 Monate
Gesamt
24 Monate
Abschluss der GrundausbildungNach erfolgreichem Abschluss aller für die Grundausbildung maßgeblichen Prüfungen und der bestandenen kommissionellen Dienstprüfung wird der Amtstitel „Inspektor" verliehen. Es erfolgt die Ernennung in die Verwendungsgruppe E2b. Stundentafel ( 400 kB)
Abschluss der GrundausbildungNach erfolgreichem Abschluss aller für die Grundausbildung maßgeblichen Prüfungen und der bestandenen kommissionellen Dienstprüfung wird der Amtstitel „Inspektor" verliehen. Es erfolgt die Ernennung in die Verwendungsgruppe E2b.
Stundentafel ( 400 kB)
Fußzeile BM.I Bundesministerium für Inneres, Postfach 100, A-1014 Wien,Telefon: +43-(0)1-53126 | Kontakt