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Der Beirat unterstützt die Sicherheitsakademie als zentrale Ausbildungs- und Forschungsstätte der Sicherheitsexekutive in ihren Koordinations- und Steuerungsfunktionen unter Ausnützung aller legistischen und logistischen Möglichkeiten. Die rechtliche Basis seiner Tätigkeit sind der § 11 Sicherheitspolizeigesetz (pdf, 17 kb) sowie die Sicherheitsakademiebeirat-Verordnung (pdf, 10 kB).
Die wesentliche Aufgabe des Beirates ist die Beratung des Direktors der Sicherheitsakademie. Neben der Abgabe von Empfehlungen ist der Beirat sowohl vom Bundesminister für Inneres als auch vom Direktor der Sicherheitsakademie in den in der Verordnung genannten Fällen zu hören.
"Der Beirat wurde durch die Frau Bundesministerin für Inneres bestellt. Er setzt sich aus einem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und acht weiteren Mitgliedern zusammen. Ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich.Mit der Bestellung des Vorsitzenden, Mag. Christoph ULMER, nahm der Beirat für eine weitere Funktionsperiode von fünf Jahren seine Tätigkeit im April 2011 auf."
Der Beirat ist mindestens einmal im Kalenderhalbjahr einzuberufen. Der Vorsitzende kann eine Abstimmung im Umlaufwege veranlassen. Über jede Sitzung wird ein Resümeeprotokoll erstellt, das der Frau Bundesministerin für Inneres, dem .SIAK-Direktor sowie jedem Beiratsmitglied übermittelt wird.
Derzeit gehören dem Beirat folgende Mitglieder an:
Mag. Dr. Christoph ULMER
Vorsitzender
SC Hermann FEINER
Stellvertretender Vorsitzender (BM.I)
GD Dr. Herbert ANDERL
Mitglied (BM.I)
Mag. Gregor WENDA, MBA
HR Dr. Andrea JELINEK
Univ.-Prof. Dr. Susanne REINDL-KRAUSKOPF
Uni Wien
Mag. Klaus HARTMANN
Mitglied (Bundeskanzleramt)
Dr. Rosemarie SCHÖN
Mitglied (Wirtschaftskammer)
Mag. Gertraud EPPICH
Mitglied (BM.J)
Dr. Norbert SCHNEDL
Mitglied (GÖD)
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