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Das Magazin des Innenministeriums
Nr. 1-2/2005
Im Rahmen der juristischen Workshops der Rechtssektion des Innenministeriums referierte am 14. Oktober 2004 der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), Dr. Gerhard Benn-Ibler, über das Thema "Rechtsanwaltschaft und Polizei".
Präsident Gerhard Benn-Ibler beleuchtete in seinem Vortrag verschiedene Berührungspunkte zwischen den Tätigkeitsbereichen der Rechtsanwälte und der Polizei, insbesondere jene im Strafverfahren und bei behördlichen Ermittlungen.Der Verwaltungsgerichtshof hat 2002 ausgesprochen, dass nicht nur Festgenommene, sondern auch Verdächtige das Recht haben, bei der polizeilichen Einvernahme einen Rechtsbeistand beizuziehen. "Damit wurde eine langjährige Ansicht der Rechtsanwaltschaft bekräftigt", sagte Benn-Ibler. Der stellvertretende Leiter der Rechtssektion, Dr. Mathias Vogl, wies als Moderator des Workshops darauf hin, dass der Rechtsansicht des VwGH unverzüglich durch einen gemeinsamen Erlass der Bundesministerien für Justiz sowie Inneres Rechnung getragen worden sei. Laut Benn-Ibler sei nicht die ständige Anwesenheit des Rechtsanwalts bei Vernehmungen der wichtigste Punkt, sondern dass jeder Betroffene tatsächlich die Möglichkeit erhalte, einen Anwalt hinzuziehen zu können. Als "Eingriff in die Verteidigerrechte" wertete Benn-Ibler, dass der Verdächtige nach der StPO nicht ohne Überwachung mit seinem Anwalt sprechen könne. Diese Überwachungsmaßnahme sollte aus seiner Sicht nur auf bestimmte Einzelfälle beschränkt sein. Ein diesbezüglicher Beschluss des Staatsanwalts sei zwar anfechtbar, in der Berufung sei dies praktisch aber teilweise kaum von Bedeutung. Das Erfordernis der "Waffengleichheit" auf beiden Seiten sei aus diesem Grund ein wichtiges Anliegen.Vorverurteilung durch Veröffentlichung. Ein wesentliches Instrument zur Kommunikation der Anliegen der Rechtsanwaltschaft ist für Benn-Ibler der "Wahrnehmungsbericht" des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, der u.a. Verletzungen der Unschuldsvermutung dokumentiere. Keinesfalls dürfe es bei der Ermittlungsarbeit durch Strafverfolgungsbehörden zu einer frühzeitigen Veröffentlichung insbesondere mit Bildern der Verdächtigen kommen. Derartiges stelle eine Vorverurteilung dar und könne für den Betreffenden zum "zivilen Tod" führen – selbst bei einem Freispruch. Problematisch sei eine Vorverurteilung vor allem in ländlichen Gebieten: "Daher ist es besser, nicht zu berichten, als etwas Falsches."Im Rahmen von Gesetzesbegutachtungen seien der ÖRAK und die Politik nicht immer derselben Meinung. "Bestimmte Standards müssen aufrechterhalten bleiben", betonte der Präsident. Die Stellungnahmen des ÖRAK zu Gesetzestexten seien niemals politische, sondern stets sachliche Äußerungen. Lobend hob Benn-Ibler die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden bei Hausdurchsuchungen bei Rechtsanwälten hervor. Stehe eine solche Durchsuchung an, so werde die Rechtsanwaltskammer verständigt. Diese entsende ein bis zwei Mitarbeiter zum Zweck der "Wahrung der Verschwiegenheitspflicht". "Nicht um den unter Verdacht stehenden Anwalt zu verteidigen, sondern um dessen Klienten zu schützen", stellte Benn-Ibler klar.
Funktionierende Rechtspflege. Der ÖRAK-Präsident geht davon aus, dass einem Rechtsanwalt von der Exekutive oft fälschlicherweise Misstrauen entgegengebracht werde, weil angenommen werde, er gebe "Tipps", was der Verdächtige sagen solle, egal ob das Angegebene den Tatsachen entspreche. Auch werde seitens der Polizei argumentiert, die Aufklärungsquote sinke, sobald Rechtsanwälte hinzugezogen würden. Diesem Vorurteil müsse entgegengewirkt werden. Ein Rechtsanwalt habe zwar alles vorzubringen, was im Interesse seines Klienten sei, jedoch sei auch er stets an die Gesetze gebunden. Für Benn-Ibler ist ein guter Rechtsanwalt jener, der seinen Klienten bestmöglich berät und das inkludiere die Aussage, dass ein Weiterverhandeln vor Gericht keinen Sinn habe. An einer unnötigen Verzögerung sei niemand interessiert – weder der Rechtsanwalt, noch die Polizei. "Daher funktioniert in Österreich die Rechtspflege!"
Christina Fichtinger
Dr. Gerhard Benn-Ibler, geb. 21. August 1940, Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Dr. iur. 1963), Rechtsanwalt in Wien, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (seit 2002), Vizepräsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (1993 – 2002), Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Wien (1990 bis Mai 2004), Präsident des Österreichischen Juristentags (1992 – 2003), seitdem Ehrenmitglied des Geschäftsführenden Ausschusses und des Vorstands des Österreichischen Juristentags
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag: A-1010 Wien, Tuchlauben 12, Tel.: +43/1/535 12 75-0, Fax: +43/1/535 12 75-13, benn-ibler@oerak.at
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