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Das Magazin des Innenministeriums, Nr. 5-6/2003

RECHTSSEKTION

Serviceorientiert und teamkonzentriert

Reform des Asylrechts, Ausgliederung der Bundesbetreuung, Abwicklung von Bundeswahlen und Volksbegehren, Verfassungskonvent, Wachkörperzusammenlegung: Die Rechtssektion des Innenministeriums ist mit einer Reihe umfangreicher Gesetzesvorhaben und einer Fülle an anderen Aufgaben befasst.

Mit der am 1. Jänner 2003 in Kraft getretenen Neuorganisation der Zentralleitung des Bundesministeriums für Inneres ist aus den früheren Sektionen III und V eine gänzlich neue Rechtssektion geworden, in der auch eine Fülle anderer Aufgabenbereiche zusammengefasst worden sind.
Leiter der neuen Sektion III (Recht) ist Dr. Theodor Thanner; er war bis Ende 2002 Präsidialchef des BM.I. Die Rechtssektion versteht sich als "serviceorientierte und teamkonzentrierte" Organisation, betont Sektionsleiter-Stellvertreter Mag. Mathias Vogl. Der Jurist und ehemalige Gendarmerieoffizier ist auch Leiter der Abteilung III/1 (Legistik), in der die Gesetzes- und Verordnungsentwürfe des Innenressorts erstellt werden. Mathias Vogl war auch als Referent im Kabinett des Bundesministers (2000 bis 2002) unter anderem mit den Rechtsmaterien des Innenressorts befasst.
Zweiter Stellvertreter des Sektionsleiters und Bereichsleiter für die Abteilungen III/2, III/3, III/6 und III/7 ist Dr. Peter Heindl.
Das Regierungsübereinkommen für die laufende Legislaturperiode hat für die Rechtssektion des Innenministeriums eine Fülle von umfangreichen und zum Teil heiklen Reformvorhaben mit sich gebracht. Ein Schwerpunkt ist die Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie zu einem Wachkörper noch in dieser Legislaturperiode und die Einbindung der Zollwache und von Teilen der Schifffahrtspolizei, die eine Reihe umfangreicher rechtlicher Änderungen voraussetzt. Das Übereinkommen sieht auch eine Überprüfung des Behördenaufbaus der Sicherheitsverwaltung vor.
Das zweite große Vorhaben ist die umfassende Reform des Asylrechts mit dem Ziel, die Asylverfahren zu beschleunigen und die Qualität zu verbessern. Durch ein klar geregeltes Asylverfahren soll Einwanderung "durch die Hintertür" über die Asyl-Schiene verhindert werden. Ein weiteres Reformvorhaben der Rechtssektion ist die Neugestaltung des Versammlungswesens, das "entrümpelt" und den Erfordernissen der heutigen Zeit angepasst werden soll. Außer den durch das Regierungsübereinkommen vorgesehenen Reformen ist die Rechtssektion vor allem mit folgenden legistischen Vorhaben befasst:

  • Jährliche Niederlassungsverordnung;
  • Verordnung über die Vergütung für besondere Gefährdung im Exekutivdienst;
  • Verordnung über die Einrichtung von Dienstbehörden;
  • Verordnung nach § 47 Abs. 5 Waffengesetz (Vereinfachungen für ausländische Sicherheitsorgane);
  • Verordnung gem. § 42a Abs. 4 SPG (Verwertung verfallener Sachen);
  • Zwei Verordnungen nach dem Vereinsgesetz zur Umsetzung des Zentralen Vereinsregisters;
  • Neufassung des Meldegesetzes (E-Government);
  • Novellierung der Meldegesetz-Durchführungsverordnung;
  • Übertragung des anlagenrechtlichen Teils aus dem Schieß- und Sprengmittelrecht in die Gewerbeordnung;
  • Budgetbegleitgesetze;
  • Vereinheitlichung (Pauschalierung) der Gebühren im Gebührengesetz;
  • Änderung des Bundesgesetzes zum Schutz vor Straftaten gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt.

Legistik. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Legistikabteilung erstellen nicht nur Gesetzes- und Verordnungsentwürfe, sie wirken auch mit bei der Erarbeitung von Staatsverträgen, Vereinbarungen gemäß Artikel 15a des Bundesverfassungsgesetzes (B-VG) und Entwürfen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, soweit das Innenressort zuständig ist. Weitere Aufgaben sind Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen anderer Ressorts und der Bundesländer sowie zu Gesetzesbeschlüssen der Landtage, insbesondere in Verfahren gemäß Artikel 97 und 98 B-VG. Der Legistikabteilung sind drei Referate angegliedert. Mag. Kurt Holubar leitet das Referat III/1/a (Fremdlegistik); das vorwiegend mit Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen befasst wird. Leiter des Referats III/1/b (Ministerratsdienst) ist Mag. Walter Eller. Er und sein Team sind zuständig für den Ministerratsdienst und Verbindungsdienst zum Parlament und zur Volksanwaltschaft. In dieser Organisationseinheit sind auch die Rechtsschutzeinrichtungen des Innenressorts angesiedelt wie das Büro des Rechtsschutzbeauftragten für die "erweiterte Gefahrenerforschung" DDr. Franz Matscher. Für die legistischen Angelegenheiten des Asyl-, Fremdenpolizei- und Wanderungswesen ist das von Dr. Andrea Jelinek geleitete Referat III/1/c (Fremdenlegistik) zuständig.

Grundsätzliche Rechtsangelegenheiten des Innenressorts bearbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung III/2. Sie beraten die Dienststellen des Innenministeriums, sind für die Rechtsdokumentation des Ressorts zuständig, für Amtsbeschwerden und eine Fülle anderer Aufgaben. Hier befindet sich auch die Geschäftsstelle des Menschenrechtsbeirats. Der von Dr. Sebastian Schwenter geleiteten Abteilung ist das Referat III/2/a (Datenschutz) angegliedert. Leiter des Datenschutzreferats ist Mag. Robert Habermann.

Sicherheitsverwaltung. Mag. Walter Grosinger steht der Abteilung III/3 (Sicherheitsverwaltung) vor, die mit dem Waffen-, Munitions- und Sprengmittelwesen, Schießwesen, der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial, dem Melde- und Vereinswesen sowie vielen anderen Aufgabenbereichen befasst ist. Das Referat III/3/a (Passwesen) wird von Dr. Heinrich Pawlicek geleitet.

Fremdenwesen. Mit den verfahrensrechtlichen Angelegenheiten des Fremdenwesens sowie der Zuwanderung, Integration und anderen fremdenbezogenen Bereichen ist die von Mag. Johann Bezdeka geführte Abteilung III/4 (Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftswesen) beschäftigt. Hier werden das Aufenthaltsregister und Fremdenstatistiken geführt. Zur Abteilung gehört das Referat III/4/a (Staatsbürgerschaftswesen), Referatsleiterin ist Ursula Janneschitz. Die Abteilung III/4 ist ebenso wie die Abteilungen III/3 und III/5 in mehreren Ratsarbeitsgruppen auf europäischer Ebene vertreten.

Asyl- und Flüchtlingswesen. Besonders sensible Aufgaben im großen Bereich des Asyl- und Flüchtlingswesens haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung III/5 (Asyl- und Betreuung) zu erledigen. Abteilungsleiter ist Dr. Christian Romanoski, die Referate III/5/a (Asyl- und Betreuungsangelegenheiten) und III/5/b leiten Dr. Susanne Beck und Mag. Rene Delevigné. Susanne Beck ist seit Februar 2003 auch Menschenrechtskoordinatorin des Innenministeriums. Die Abteilung führt die Fachaufsicht über das Bundesasylamt. Die Aufgabenfülle der Asylabteilung und des Bundesasylamts ist aus folgenden Zahlen zu ersehen: Im Jahr 2002 haben in Österreich 36.983 Menschen um Asyl angesucht, um 22 Prozent mehr als im Jahr davor. Flüchtlings-Betreuungsstellen bestehen in Traiskirchen, Mödling-Vorderbrühl, Reichenau, Kreuzen und Thalham. Neben dem Asylrecht soll auch die Bundesbetreuung reformiert werden.

Einen vielfältigen Aufgabenbereich haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung III/6 (Wahlangelegenheiten). Sie organisieren die Wahl des Bundespräsidenten und die Nationalratswahl, Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen, sowie die Wahl der österreichischen Abgeordneten zum Europaparlament; sie bereiten legistische Maßnahmen vor, nehmen zu Gesetzesentwürfen im Zusammenhang mit dem Wahlrecht Stellung und koordinieren die zentralen Wählerevidenzen. Dazu kommen die Begutachtung von Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit den Wahlen, die Veröffentlichung der Wahlergebnisse sowie eine Reihe von statistischen Arbeiten. Auf Abteilungsleiter Dr. Manfred Berger und sein Team kommt eine Neuerung zu: Das Regierungsübereinkommen sieht die Einführung des Briefwahlrechts vor.

Zivildienst. Reformiert werden soll nach dem Regierungsübereinkommen auch der Zivildienst – in Übereinstimmung mit den Reformen im Bereich der Landesverteidigung. Das Innenministerium hat mit 1. April 2002 einen Teil der Aufgaben der Zivildienstverwaltung an die Zivildienstverwaltungs-Gesellschaft m. b. H., einem Unternehmen des Generalsekretariats des Österreichischen Roten Kreuzes übertragen. Die in der von Dr. Bruno Seibert geleiteten Abteilung III/7 (Zivildienst) verbliebenen Kompetenzen sind unter anderem Aufsichtsrechte, die Grunddatenverwaltung, Informationstätigkeit sowie Rechtsmittelverfahren. In der Abteilung III/7 werden die Geschäfte des Zivildienstrats geführt.

Kontakt: Bundesministerium für Inneres, Sektion III (Recht), 1014 Wien, Herrengasse 7, Postfach 100, E-Mail: BMI-III@bmi.gv.at. Eine Darstellung der Rechtssektion ist im Intranet ersichtlich.

BM.I Bundesministerium für Inneres, Postfach 100, A-1014 Wien,Telefon: +43-(0)1-53126-2307 |  Kontakt

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