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Das Magazin des Innenministeriums, Nr. 7-8/2001

PRIVATES SICHERHEITSGEWERBE

Weniger Staat, mehr privat

Das private Sicherheitsgewerbe sieht sich als Ergänzung und nicht als Ersatz für die staatlichen Sicherheitseinrichtungen.

Video- und Verkehrsüberwachung, Schutz von Großveranstaltungen, Alarmzentralen – ein weiter Sicherheitsbereich wird heute von privaten Unternehmen abgedeckt. Österreich liege in der Privatisierung im Sicherheitsbereich weit hinter den anderen europäischen Ländern zurück, sagte Sicherheitsberater Michael Zoratti ("SecureLINE") beim "Deutsch/österreichischen Symposion zum Sicherheitsgewerberecht" zum Thema "Möglichkeiten und Grenzen der Übertragung von Aufgaben der staatlichen Gefahrenabwehr auf private Sicherheitsunternehmen" am 25. Mai 2001 in Salzburg.
Während im europäischen Durchschnitt 34 von 100 Beschäftigten im Sicherheitsbereich von der Privatwirtschaft gestellt würden, seien es in Österreich nur 21, betonte Zoratti.

Veranstalter des Symposions waren das Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht der Universität Salzburg und das Institut für Recht der Wirtschaft, Forschungsstelle Sicherheitsgewerberecht, der Universität Hamburg. Fachleute des Sicherheitsgewerbes und der Sicherheitsbehörden sowie Juristen der Universitäten Salzburg und Hamburg diskutierten über die Zukunft im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen. Univ.-Prof. Dr. Harald Stolzlechner (Universität Salzburg) zeigte die rechtlichen Grenzen für private Sicherheitsdienste auf; die Letztverantwortung des Staates im Sicherheitsbereich sei unverzichtbar.

Dennoch gebe es genug Betätigungsfelder. So könnte demnächst die Privatisierung der Schubhaft diskutiert werden – in Deutschland werden Aufgaben im Bereich der Schubhaft bereits von privaten Unternehmen erledigt. Ein weiteres Geschäftsfeld wäre die "längst überfällige Pistenpolizei", erwähnte Stolzlechner.

Die Zusammenarbeit zwischen privaten und staatlichen Sicherheitsdiensten werde "in Zukunft sicher eine Erweiterung erfahren", sagte der stellvertretende Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Dr. Johann Schadwasser. Der Grund liege darin, dass sich der Staat auf seine Kernaufgaben zurückziehen werde. "Im Verhältnis zu den privaten Sicherheitsdiensten ist eine strategische Partnerschaft anzustreben", betonte Schadwasser. "Wir haben in Österreich einen informellen Weg der Zusammenarbeit eingeschlagen." Bindeglied bei der Wahrung öffentlicher und privater Interessen sei das Kuratorium Sicheres Österreich.

Bei der Privatisierung von Sicherheitsaufgaben gebe es Grenzen. "Diese Grenzen sind auf jeden Fall bei Grundrechtseingriffen zu ziehen. Aber auch Projekte wie die Privatisierung von Schubgefängnissen sind mit der gebotenen Vorsicht zu prüfen. Dem Staat müssen gewisse Kompetenzreservate bleiben."
Schadwasser könne sich "vorstellen, dass die privaten Sicherheitsdienste das Vorfeld von Bedrohungen abdecken und die Sicherheitsexekutive dort tätig wird, wo Grundrechte Dritter beeinträchtigt werden. Angehörige privater Sicherheitsdienste sind keine Hilfspolizisten, sondern Partner." Es müsse klar sein, dass die Letztverantwortung für die innere Sicherheit beim Bundesminister für Inneres liege.

Kommunale Sicherheitsbeauftragte. Einen Aufschwung bei kommunalen Wachdiensten sieht Mag. Eduard Mainoni vom Österreichischen Wachdienst (ÖWD), dem Hauptsponsor der Veranstaltung. In den Orten, die von Schließungen der Gendarmerieposten betroffen seien, könnten durch kommunale Sicherheitsbeauftragte für die Bewohner ein Anspruchpartner geboten und dadurch das subjektive Sicherheitsgefühl gehoben werden.

Mainoni bedauerte, dass "in Österreich rechtliche Regelungen meist erst im Nachhinein geschaffen" würden. Dadurch würden private Sicherheitsunternehmen zwar mit öffentlichen Auftrag, aber im rechtsfreien Raum tätig. Der Salzburger ÖWD-Direktor schlug vor, eine Arbeitsgruppe im Innenministerium zu bilden, in der die Sicherheitssprecher der Parlamentsparteien und Vertreter privater Sicherheitsmaßnahmen zusammenarbeiten, um weitere Schritte setzen zu können.

Ein Konkurrenzverhältnis zwischen Staat und Privat sei nicht vorhanden – stimmten die Teilnehmer des Symposions überein. Denn das private Sicherheitsgewerbe könne die staatlichen Organisationen nur ergänzen und nicht ersetzen. Die Übertragung staatlicher Aufgaben an Privatunternehmen könne nur Teilbereiche betreffen: "Das letzte Wort behält der Staat."

BM.I Bundesministerium für Inneres, Postfach 100, A-1014 Wien,Telefon: +43-(0)1-53126-2307 |  Kontakt

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