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Stand: April 2010
Macau
Timor-Leste
x
Türkische Spezialpässe visumfrei
Flugtransitvisum (Visum A):
Staatsangehörige der mit "X" gekennzeichneten Staaten sowie Drittstaatsangehörige, deren Reisedokument von einem dieser Staaten ausgestellt wurde, benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.
Folgende Personengruppen benötigen kein Visum für den Flughafentransit:
a) Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums, eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt oder eines von einem Schengen-Mitgliedstaat erteilten Aufenthaltstitels b) Inhaber eines gültigen Visums, das von folgenden Ländern ausgestellt wurde: – Bulgarien, Rumänien, Zypern, Liechtenstein, Irland oder Vereinigtes Königreich – Kanada, Japan oder Vereinigte Staaten von Amerika oder bei der Rückreise aus diesen Ländern, wenn sie ein Visum für die betreffende Reise hatten.
a) Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums, eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt oder eines von einem Schengen-Mitgliedstaat erteilten Aufenthaltstitels
b) Inhaber eines gültigen Visums, das von folgenden Ländern ausgestellt wurde:
– Bulgarien, Rumänien, Zypern, Liechtenstein, Irland oder Vereinigtes Königreich – Kanada, Japan oder Vereinigte Staaten von Amerika oder bei der Rückreise aus diesen Ländern, wenn sie ein Visum für die betreffende Reise hatten.
– Bulgarien, Rumänien, Zypern, Liechtenstein, Irland oder Vereinigtes Königreich
– Kanada, Japan oder Vereinigte Staaten von Amerika
oder bei der Rückreise aus diesen Ländern, wenn sie ein Visum für die betreffende Reise hatten.
Die Visumbefreiung gilt für Inhaber gültiger Visa, die von Bulgarien, Rumänien, Zypern, Irland, dem Vereinigten Königreich, Kanada, Japan oder den Vereinigten Staaten von Amerika ausgestellt wurden, unabhängig davon, ob die Person in das Ausstellungsland oder in ein anderes Drittland reist.
Beispiel: Ein nigerianischer Staatsangehöriger mit gültigem kanadischen Visum reist von Lagos (Nigeria) über Frankfurt (Deutschland) nach Bogotá (Kolumbien).Diese Person benötigt bei der Durchreise durch die internationale Transitzone des Flughafens Frankfurt kein Visum für den Flughafentransit.
Beispiel: Ein nigerianischer Staatsangehöriger mit abgelaufenem kanadischen Visum reist über Frankfurt (Deutschland) von Bogotá (Kolumbien) nach Lagos (Nigeria) zurück.Diese Person benötigt bei der Durchreise durch die internationale Transitzone des Flughafens Frankfurt ein Visum für den Flughafentransit.
c) Inhaber eines gültigen Aufenthaltstitels, – der von Irland oder dem Vereinigten Königreich, Rumänien, Bulgarien, Zypern oder Liechtenstein erteilt wurde, – der von Andorra, Kanada, Japan, San Marino oder den Vereinigten Staaten von Amerika erteilt wurde und die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert d) Familienangehörige von Unionsbürgern, die unter die Richtlinie 2004/38/EG fallen, unabhängig davon, ob sie alleine oder in Begleitung eines EU-Bürgers reisen oder einem EU-Bürger nachziehen e) Inhaber von Diplomatenpässen f) Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind
c) Inhaber eines gültigen Aufenthaltstitels,
– der von Irland oder dem Vereinigten Königreich, Rumänien, Bulgarien, Zypern oder Liechtenstein erteilt wurde, – der von Andorra, Kanada, Japan, San Marino oder den Vereinigten Staaten von Amerika erteilt wurde und die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert
– der von Irland oder dem Vereinigten Königreich, Rumänien, Bulgarien, Zypern oder Liechtenstein erteilt wurde,
– der von Andorra, Kanada, Japan, San Marino oder den Vereinigten Staaten von Amerika erteilt wurde und die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert
d) Familienangehörige von Unionsbürgern, die unter die Richtlinie 2004/38/EG fallen, unabhängig davon, ob sie alleine oder in Begleitung eines EU-Bürgers reisen oder einem EU-Bürger nachziehen
e) Inhaber von Diplomatenpässen
f) Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind
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