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Für Schülerreisen innerhalb der EU-Staaten bestehen für Staatsangehörige von Drittstaaten zwei Reiseerleichterungen:
Dies gilt nicht für begleitende Lehrpersonen und EWR-Bürger (inkl. Österreicher), da die Regelung nur auf Drittstaatsangehörige abstellt.Bezüglich österreichischer Schüler wird auf die Möglichkeit der Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige hingewiesen.
Ein Mitgliedstaat der EU verlangt von einem Schüler mit gesetzmäßigem Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat, der nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates hat und entweder für einen Kurzaufenthalt oder für die Durchreise eine Einreisebewilligung in sein Hoheitsgebiet beantragt, kein Visum, wenn
Die Einreise kann jedem Schüler verweigert werden, wenn er nicht die übrigen nationalen Einreisebedingungen erfüllt.
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