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Die Erteilung von Visa im Ausland obliegt den diplomatischen und den von BerufsKonsuln geleiteten österreichischen Vertretungsbehörden.
Zur Erteilung eines Schengenvisums ist die Vertretungsbehörde jenes Landes zuständig, in welchem sich das Hauptreiseziel des Visumwerbers befindet. Sollte der Aufenthalt in mehreren Ländern gleich gewichtet sein (etwa bei einer Rundreise) ist die Vertretungsbehörde des Landes zuständig, in dessen Hoheitsgebiet im Hinblick auf Dauer und Zweck des Aufenthalts das Hauptreiseziel liegt. Falls kein Hauptreiseziel bestimmt werden kann, ist der Mitgliedstaat der ersten Einreise in Schengengebiet zuständig.
Die territoriale Zuständigkeit hinsichtlich der Bentragung von Visa der Kategorien A und C richtet sich nach dem rechtmäßigen Wohnsitz des Antragstellers im Konsularbezirk der Vertretungsbehörde. Über Anträge von rechtmäßig aufhältigen, aber dort nicht wohnhaften Drittstaatsangehörigen KANN die Vertretungsbehörden eine außerordentliche Zuständigkeit wahrnehmen, wenn der Antragsteller begründet, dass er seinen Antrag bei jenem Konsulat einreichen musste.
Visa der Kategorie D sind jedenfalls an der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde zu beantragen. Für Visa D gilt die Regelung des § 8 FPG 2005. Danach richtet sich die örtliche Zuständigkeit zur Vornahme von Amtshandlungen in Visaangelegenheiten nach dem Wohnsitz des Fremden (das ist jener Ort, wo dessen Lebensmittelpunkt liegt, nachweisbar z.B. mittels Meldezettel o.ä.).
Sämtliche Vertretungsbehörden (Adressen, Telefonnummern, Öffnungszeiten, Besonderheiten bei der Visumerteilung, uvm.) sind über die Homepage des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten abzurufen (http://www.bmeia.gv.at/).
Es gibt grundsätzlich nur eine Vertretungsbehörde, welche zur Bearbeitung eines bestimmten Antrages zuständig ist.
Im Inland ist Erteilung von Visa nur an Grenzübergangsstellen zulässig. Visa an der Grenze dürfen allerdings nur in klar definierten Ausnahmefällen erteilt werden.
Visa dürfen an der Grenze nur in Ausnahmefällen erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Visa C, die an der Grenze ausgestellt werden, dürfen nur für die einmalige Einreise und mit einer Gültigkeitsdauer von maximal 15 Tagen erteilt werden.
In bestimmten Fällen ist zusätzlich der Nachweis humanitärer Gründe oder Gründe des nationalen Interesses oder internationaler Verpflichtungen zu erbringen.
Es wird jedenfalls angeraten, den Einzelfall vorab mit einer österreichischen Vertretungsbehörde oder dem Bundesministerium für Inneres, Abteilung II/3, - fernmündlich - abzuklären.
Ab 5.4.2010 ist unter klar definierten Voraussetzungen die Verlängerung eines Visums im Inland möglich.
Ist ein Visuminhaber, der sich bereits im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten befindet, aufgrund höherer Gewalt oder aus humanitären oder schwerwiegenden persönlichen Gründen daran gehindert, den Schengen-Raum vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums zu verlassen, sollte er bei den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem er sich befindet, eine Verlängerung des Visums beantragen, auch wenn das Visum vom Konsulat eines anderen Mitgliedstaats ausgestellt worden ist.
Folgende Voraussetzungen müssen bei einer Verlängerung eines Visums im Inland erfüllt sein:
Die Antragstellung ist persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter möglich.
Vor Beantragung der Verlängerung des Visums sollte das Bundesministerium für Inneres, Abteilung II/3 unter der Hotline (01/53126 3557) konsultiert werden,. Der Antragsteller wird im Bedarfsfall sodann an die dazu ermächtigte zuständige Fremdenpolizeibehörde erster Instanz verwiesen.
Die Amtssprache ist Deutsch, gegebenenfalls hat der Visumwerber/bevollmächtigter Vertreter für eine sprachkundige Begleitperson zu sorgen.
Das Visaantragsformular kann über die Homepage des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten abgerufen werden.
Folgende Dokumente sind im Rahmen der Antragstellung insbesondere vorzulegen:
Fußzeile BM.I Bundesministerium für Inneres, Postfach 100, A-1014 Wien,Telefon: +43-(0)1-53126 | Kontakt