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Einreisebestimmungen für Österreich

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  • Einreise/Visa
  • Liste der Visumpflichten nach Ländern
  • Dokumente für Fremde

Sollten darüber hinaus Fragen bestehen, kann das Bundesministerium für Inneres, Abteilung II/3, in Fragen betreffend obgenannte Themen unter der

Hotline: +43-(0)1-53 126-3557

in der Zeit von 8.30 bis 15.30 Uhr erreicht werden.

Achtung: Sofern Sie Fragen zu einem Aufenthaltstitel (beabsichtigter Aufenthalt über sechs Monate) wenden Sie sich bitte an:

+43(0)1-53126-2744

Bei Fragen betreffend längerfristigen Aufenthalt (über sechs Monate) oder beabsichtigter Erwerbstätigkeit finden Sie Antworten hier auf dem Server unter dem Schlagwort Niederlassung.

Grundsätzliches:

Fremde sind Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen. Auf österreichische Doppelstaatsbürger findet das Fremdenrecht keine Anwendung.

Fremde brauchen für die Einreise, während des Aufenthaltes und für die Ausreise einen gültigen Reisepass (Passpflicht), soweit nicht anderes bundesgesetzlich oder durch zwischenstaatliche Vereinbarungen bestimmt wird oder internationalen Gepflogenheiten entspricht.

Info

Achtung:
Auch bei Reisen eines Staatsangehörigen eines Schengenstaates in andere Schengenstaaten ist ein gültiges Reisedokument mitzuführen. EWR- Bürger erfüllen die Passpflicht in den Mitgliedsstaaten auch mit einem gültigen Personalausweis. 


EU-Staaten:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.

EWR-Staaten:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.
 
Schengenstaaten:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie die Nicht-EU-Mitglieder Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.
Achtung: Großbritannien und Irland gehören nicht zu den Schengenstaaten.


Datenschutz:

Weiterführende Informationen dazu erhalten Sie unter den Links http://www.dsk.gv.at/ (Österreichische Datenschutzkommission) und http://www.dsk.gv.at/schengd.htm (Auskunft über Daten des Schengener Informationssystems).

Die Einreise in einen Schengenstaat ermöglicht im Normalfall die Reise durch das gesamte Vertragsgebiet ohne weitere Grenzkontrollen. Daher muss an der Schengen-Außengrenze gleichsam stellvertretend für alle Schengen-Mitgliedstaaten die Grenzkontrolle vollzogen werden. Nach den Schengen-Verträgen zulässige Behördenentscheidungen, die einer Person die Einreise verwehren, wirken damit praktisch für den gesamten Schengen-Raum. Um dies zu verwirklichen, war ein spezielles System für den Datenaustausch erforderlich: Das Schengener Informationssystem (SIS).

Das Schengener Informationssystem:
Das österreichische Bundesministerium für Inneres betreibt als Datenanwendung den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N.SIS). In dieser Datenanwendung werden Daten von Betroffenen verarbeitet, die für die Erteilung von Einreise- und Aufenthaltstitel oder die Grenzkontrolle bei der Einreise in den Schengen-Raum von Bedeutung sind. Darunter fallen etwa österreichische Aufenthaltsverbote oder bestehende Ausschreibungen zur Verhaftung sowie Meldungen über gestohlene Güter (z.B. Pkws) und verlorene Dokumente. Weiters werden an das N.SIS über die SIS-Zentrale in Strasbourg (C.SIS) auch Daten der Behörden anderer Schengen-Mitgliedsstaaten übermittelt, die für die Einreise in den Schengen-Raum von Bedeutung sind wie z.B. ein von einer belgischen Behörde verhängtes Aufenthaltsverbot.

Wenn Sie also etwa Probleme bei der Visumerteilung oder bei der Einreise über eine österreichische Grenzkontrollstelle hatten und daher Auskunft über die Daten wünschen, die im N.SIS über sie verarbeitet sind, wenden Sie sich bitte an das Bundesministerium für Inneres als Betreiber des österreichischen Teils des Schengener Informationssystems.

Bundesministerium für Inneres
Bundeskriminalamt, SIRENE Österreich
Josef Holaubek Platz 1
A-1090 Wien 
Telefax: +43-(0)1-315 28 50

Info

Bitte beachten:
Für eine Auskunft über eigene Daten gemäß § 26 Datenschutzgesetz müssen Sie, um Missbräuche zu verhindern, dem datenschutzrechtlich Verantwortlichen (Auftraggeber) Ihre Identität in geeigneter Form nachweisen. Im Allgemeinen wird dafür der Anschluss einer Kopie eines amtlichen Identitätsdokuments mit eigenhändiger Unterschrift (z.B. Reisepass) an das Auskunftsersuchen für ausreichend erachtet. Das Auskunftsersuchen muss daher schriftlich auf Papier oder per Fax gestellt werden. Telefonische Auskunftsersuchen dürfen ebenso wenig beantwortet werden wie solche, die mit einfacher E-Mail gestellt werden.


Nähere Informationen zu datenschutzrechtlichen Auskünften durch das Bundesministerium für Inneres und die österreichischen Sicherheitsbehörden finden Sie auf den Datenschutzseiten des BM.I.

Die Datenschutzkommission kann erteilte Auskünfte bzw. die Verweigerung einer Auskunft lediglich gemäß § 31 Abs 1 Datenschutzgesetz 2000 auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen.

Die Datenschutzkommission selbst erteilt aber regulär keine Auskünfte über Daten der Schengener Informationssysteme.

BM.I Bundesministerium für Inneres, Postfach 100, A-1014 Wien,Telefon: +43-(0)1-53126 |  Kontakt

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