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Mit der Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 23. Mai 2007 (Nr.575/2007/EG) wurde der Rückkehrfonds für den Zeitraum 2008-2013 errichtet.Die Gesamtdotierung des Rückkehrfonds beträgt 676 Millionen Euro.
Mittelzuweisungen für Österreich
Schätzungen der Europäischen Kommission für den österreichischen Anteil aus den Gesamtmitteln des Fonds für die weiteren Programmjahre:
Allgemeines Ziel
Spezifische Ziele
Förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten (beispielhaft)
Zielgruppen
Drittstaatsangehöriger ist jede Person, die nicht Unionsbürger ist.
Zeitplan
Ansprechstelle für den Rückkehrfonds
BM.I, Referat II/3/dE-Mail: BMI-II-3-d@bmi.gv.atTelefon (Sekretariat): +43-(0)1-53126-3519
Fußzeile BM.I Bundesministerium für Inneres, Postfach 100, A-1014 Wien,Telefon: +43-(0)1-53126 | Kontakt