Navigationsleiste Aktuelles | Geschäftseinteilung | Notrufnummern | Dienststellen | Kontakt | Impressum | Sitemap
Bundesministerin
Staatssekretär
Aufgabengebiete
Fahndungen
Prävention
Meldestellen
Begutachtungen
Videoportal
Downloadbereich
Termine
Presse
Jobs / Ausschreibungen
Reisepass
Links
Grundlage für das von den Mitgliedstaaten zu erarbeitende Mehrjahresprogramm bilden die von der Europäischen Kommission vorgegebenen strategischen Leitlinien. Sie enthalten inhaltliche Prioritäten, die von den Mitgliedstaaten bei der Programmplanung berücksichtigt werden müssen. Von den vier genannten Prioritäten, müssen mindestens drei bei der Erstellung des Mehrjahresprogramms berücksichtigt werden.
Priorität 1: Ausarbeitung einer Rückkehrmanagementstrategie Priorität 2: Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten beim Rückkehrmanagement Priorität 3: Besondere innovative (inter)nationale Instrumente des Rückkehrmanagements Priorität 4: Förderung von Gemeinschaftsnormen und bewährten Praktiken im Bereich des Rückkehrmanagements Projekte sind grundsätzlich bis zu 50% aus EU Mitteln förderbar. Fallen Projekte unter eine „spezifische Priorität“ ist eine Finanzierung bis 75% möglich. Der gesamte Text der strategischen Leitlinien ( 48 kB)
Priorität 1: Ausarbeitung einer Rückkehrmanagementstrategie
Priorität 2: Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten beim Rückkehrmanagement
Priorität 3: Besondere innovative (inter)nationale Instrumente des Rückkehrmanagements
Priorität 4: Förderung von Gemeinschaftsnormen und bewährten Praktiken im Bereich des Rückkehrmanagements
Projekte sind grundsätzlich bis zu 50% aus EU Mitteln förderbar. Fallen Projekte unter eine „spezifische Priorität“ ist eine Finanzierung bis 75% möglich.
Der gesamte Text der strategischen Leitlinien ( 48 kB)
Das österreichische Mehrjahresprogramm wurde von der Europäischen Kommission genehmigt. Zu beachten ist, dass sich die darin angegebenen Beträge der EU-Mittel je nach tatsächlicher Mittelzuteilung an Österreich noch ändern können. Kerninhalte des Mehrjahresprogramms ( 136 kB)
Das von der Europäischen Kommission genehmigte Mehrjahresprogramm wird in Form von Jahresprogrammen umgesetzt. Die Mitgliedstaaten legen der Europäischen Kommission bis zum 1. November jeden Jahres den Entwurf des Jahresprogramms für das nächste Jahr vor (Ausnahme: für das Jahr 2008 bis 1. März 2008), der nach Maßgabe des Mehrjahresprogramms ausgearbeitet wurde und aus Folgendem besteht:
Die Europäische Kommission unterrichtet den Mitgliedstaat innerhalb eines Monats nach Erhalt des Jahresprogramms, ob sie das Jahresprogramm billigen kann. Bis zum 1. März des betreffenden Jahres trifft die Europäische Kommission die Finanzierungsentscheidung zur Billigung des Jahresprogramms.
Kerninhalte des Jahresprogramms 2008 ( 108 kB)
Fußzeile BM.I Bundesministerium für Inneres, Postfach 100, A-1014 Wien,Telefon: +43-(0)1-53126 | Kontakt