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Rückkehrfonds / EU-SOLID-Fonds

Gemeinschaftsmaßnahmen

 

Auf Initiative der Europäischen Kommission können bis zu 7 % der verfügbaren Fondsmittel zur Finanzierung von grenzüberschreitenden Maßnahmen oder von Maßnahmen im Interesse der gesamten Gemeinschaft (Gemeinschaftsmaßnahmen) verwendet werden. Förderfähig sind insbesondere Gemeinschaftsmaßnahmen, welche die nachfolgenden Ziele betreffen:

  • Förderung der Zusammenarbeit in der Gemeinschaft bei der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts und der Anwendung bewährter Praktiken
  • Einrichtung von grenzüberschreitenden Kooperationsnetzen und Pilotprojekten mit mindestens zwei Mitgliedstaaten zur Erleichterung des Austausches von Erfahrungen und bewährten Praktiken, zur Stimulierung von Innovation sowie zur Verbesserung der Qualität der Rückkehrpolitik
  • Förderung grenzüberschreitender Sensibilisierungsmaßnahmen
  • Unterstützung von Studien und Verbreitung des Austausches von Informationen über alle Aspekte der Rückkehrpolitik
  • Förderung von Pilotprojekten und Untersuchungen zu möglichen neuen Formen der Zusammenarbeit in der Gemeinschaft
  • Förderung der Entwicklung und Anwendung von gemeinsamen Statistikinstrumenten und –methoden
  • Unterstützung der Ausarbeitung eines gemeinsamen Handbuchs über bewährte Praktiken im Rückkehrbereich
  • Unterstützung von Mitgliedstaaten in Notlagen, die dringende Maßnahmen erforderlich machen.

Für den Inhalt, die Programmplanung, die Auswahl sowie die Förderung der Gemeinschaftsmaßnahmen ist die Europäische Kommission verantwortlich.

Projektaufrufe der Europäischen Kommission:

  • Projektaufruf 2010: Einreichfrist am 10.6.2011 abgelaufen
  • Projektaufruf 2009: Einreichfrist am 21.5.2010 abgelaufen
  • Projektaufruf 2008: wurde nicht durchgeführt

Für mehr Informationen: Webauftritt der Europäischen Kommission zum Rückkehrfonds.  Externer Link

BM.I Bundesministerium für Inneres, Postfach 100, A-1014 Wien,Telefon: +43-(0)1-53126 |  Kontakt

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