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Auf Initiative der Europäischen Kommission können bis zu 7 % der verfügbaren Fondsmittel zur Finanzierung von grenzüberschreitenden Maßnahmen oder von Maßnahmen im Interesse der gesamten Gemeinschaft (Gemeinschaftsmaßnahmen) verwendet werden. Förderfähig sind insbesondere Gemeinschaftsmaßnahmen, welche die nachfolgenden Ziele betreffen:
Für den Inhalt, die Programmplanung, die Auswahl sowie die Förderung der Gemeinschaftsmaßnahmen ist die Europäische Kommission verantwortlich.
Projektaufrufe der Europäischen Kommission:
Für mehr Informationen: Webauftritt der Europäischen Kommission zum Rückkehrfonds.
Fußzeile BM.I Bundesministerium für Inneres, Postfach 100, A-1014 Wien,Telefon: +43-(0)1-53126 | Kontakt