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Mit Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 25. Juni 2007 (Nr. 2007/435/EG) wurde der Europäische Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen (Europäischer Integrationsfonds) für den Zeitraum 2007-2013 errichtet.Die Gesamtdotierung des Fonds beträgt 825 Millionen Euro.
Mittelzuweisungen für Österreich
Allgemeines Ziel
Spezifische Ziele und förderfähige Maßnahmen:
a) Unterstützung der Entwicklung und Durchführung von Aufnahmeverfahren (z.B. durch Maßnahmen mit folgenden Zielrichtungen: Unterstützung der Entwicklung und Durchführung von Aufnahmeverfahren, unter anderem durch die Förderung von Konsultationsprozessen mit den beteiligten Kreisen; wirksamere Durchführung der Aufnahmeverfahren und verbesserter Zugang von Drittstaatsangehörigen zu diesen Verfahren, unter anderem durch benutzerfreundliche Kommunikationssysteme, Informationskampagnen und Auswahlverfahren; bessere Vorbereitung von Drittstaatsangehörigen auf die Integration)
b) Entwicklung und Umsetzung des Prozesses zur Integration von neu zugewanderten Drittstaatsangehörigen in den Mitgliedstaaten (z.B. durch Maßnahmen mit folgenden Zielrichtungen: Schaffung von Programmen und Maßnahmen für Drittstaatsangehörigen zur Erlangung von Grundkenntnissen in Bezug auf die Sprache, die Geschichte, die Institutionen, die sozioökonomischen Merkmale, die Kultur und die grundlegenden Normen und Werte der Aufnahmegesellschaft; Entwicklung von Programmen auf lokaler und regionaler Ebene mit Schwerpunkt Staatsbürgerkunde; flexiblere Gestaltung solcher Programme, insbesondere durch Teilzeitkurse, Intensivkurse, Fernunterricht; gezielte Ausrichtung solcher Programme auf bestimmte Gruppen etc)
c) Ausbau der Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur Entwicklung, Durchführung, Überwachung und Bewertung von Konzepten und Maßnahmen zur Integration von Drittstaatsangehörigen
d) Austausch von Informationen und bewährten Verfahren sowie Zusammenarbeit in und zwischen den Mitgliedstaaten bei der Entwicklung, Durchführung, Überwachung und Bewertung von Konzepten und Maßnahmen zur Integration von Drittstaatsangehörigen Förderfähige Maßnahmen zu den unter c) und d) genannten Zielen sind z.B. Maßnahmen mit folgenden Zielrichtungen: Verbesserung des Zugangs von Drittstaatsangehörigen zu öffentlichen Gütern und Dienstleistungen; Aufbau von dauerhaften Organisationsstrukturen für die Integration und das Diversitätsmanagement und Entwicklung von Methoden der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren; Entwicklung von Maßnahmen in den Bereichen interkulturelle Schulung, Kapazitätenaufbau, Diversitätsmanagement sowie Fortbildung des Personals; Verbesserung der Möglichkeiten für die Koordinierung, Durchführung, Überwachung und Bewertung der einzelstaatlichen Strategien zur Integration von Drittstaatsangehörigen; Einführung von Systemen für die Erfassung und Auswertung von Informationen über die Bedürfnisse verschiedener Gruppen von Drittstaatsangehörigen; Entwicklung von Indikatoren und Leistungsvergleichen zur Messung der auf einzelstaatlicher Ebene erzielten Fortschritten etc)
Zielgruppe - Drittstaatsangehörige
Zeitplan
Ansprechstelle für den Europäischen Integrationsfonds
BM.I, Referat III/8/aE-Mail: BMI-III-8-a@bmi.gv.atTelefon (Sekretariat): +43-(0)1-53126-2785
Fußzeile BM.I Bundesministerium für Inneres, Postfach 100, A-1014 Wien,Telefon: +43-(0)1-53126 | Kontakt