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Grundlage für das von den Mitgliedstaaten zu erarbeitende Mehrjahresprogramm bilden die von der Europäischen Kommission vorgegebenen strategischen Leitlinien. Sie enthalten inhaltliche Prioritäten, die von den Mitgliedstaaten bei der Programmplanung berücksichtigt werden müssen. Die Umsetzung der ersten beiden Prioritäten ist verpflichtend. Zusätzlich muss entweder Priorität 3 oder 4 berücksichtigt werden.
Priorität 1: Umsetzung der Gemeinsamen Grundprinzipien im Bereich der europäischen Integrationspolitik Priorität 2: Entwicklung von Indikatoren und Bewertungsmethoden zur Messung der Fortschritte, Anpassung der Strategien, Koordination des „vergleichenden Lernens“ Priorität 3: Aufbau integrationspolitischer Kapazitäten, Koordinierung, Aufbau interkultureller Kompetenz auf allen Regierungsebenen Priorität 4: Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten Spezifische Prioritäten (zu jeder der vier Prioritäten): Partizipation von Drittstaatsangehörigen Spezielle Zielgruppen Innovative Einführungsprogramme Interkultureller Dialog Einbeziehung der Aufnahmegesellschaft in den Integrationsprozess Projekte sind grundsätzlich bis zu 50% aus EU Mitteln förderbar. Fallen Projekte unter eine „spezifische Priorität“ ist eine Finanzierung bis 75% möglich. Der gesamte Text der strategischen Leitlinien ( 51 kB)
Priorität 1: Umsetzung der Gemeinsamen Grundprinzipien im Bereich der europäischen Integrationspolitik
Priorität 2: Entwicklung von Indikatoren und Bewertungsmethoden zur Messung der Fortschritte, Anpassung der Strategien, Koordination des „vergleichenden Lernens“
Priorität 3: Aufbau integrationspolitischer Kapazitäten, Koordinierung, Aufbau interkultureller Kompetenz auf allen Regierungsebenen
Priorität 4: Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten
Spezifische Prioritäten (zu jeder der vier Prioritäten):
Der gesamte Text der strategischen Leitlinien ( 51 kB)
Das österreichische Mehrjahresprogramm wurde von der Europäischen Kommission genehmigt. Zu beachten ist, dass sich die darin angegebenen Beträge der EU-Mittel je nach tatsächlicher Mittelzuteilung an Österreich noch ändern können. Kerninhalte des Mehrjahresprogramms( 153 kB)
Das von der Europäischen Kommission genehmigte Mehrjahresprogramm wird in Form von Jahresprogrammen umgesetzt. Die Mitgliedstaaten legen der Europäischen Kommission bis zum 1. November jedes Jahres den Entwurf des Jahresprogramms für das nächste Jahr vor (Ausnahmen: für das Jahr 2007 bis 1. Dezember 2007 und für das Jahr 2008 bis 1. März 2008), der nach Maßgabe des Mehrjahresprogramms ausgearbeitet wurde und aus Folgendem besteht:
Die Europäische Kommission unterrichtet den Mitgliedstaat innerhalb eines Monats nach Erhalt des Jahresprogramms, ob sie das Jahresprogramm billigen kann. Bis zum 1. März des betreffenden Jahres trifft die Europäische Kommission die Finanzierungsentscheidung zur Billigung des Programms.
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