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Programme

Mehrjahresprogramm

Grundlage für das von den Mitgliedstaaten zu erarbeitende Mehrjahresprogramm bilden die von der Europäischen Kommission vorgegebenen strategischen Leitlinien. Sie enthalten inhaltliche Prioritäten, die von den Mitgliedstaaten bei der Programmplanung berücksichtigt werden müssen. Die ersten beiden Prioritäten sind verpflichtend, die dritte ist fakultativ.

Priorität 1: Anwendung der asylrechtlichen Grundsätze und Maßnahmen der Gemeinschaft auch in Bezug auf die Integrationsziele

Priorität 2: Entwicklung von Vergleichsgrößen und Bewertungsmethoden zur Beurteilung und Verbesserung der Qualität der Verfahren zur Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz und zur Unterstützung der Verwaltung für eine intensivere praktischen Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten

Priorität 3:  Maßnahmen zur besseren Verteilung der Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten und Drittstaaten
Projekte sind grundsätzlich bis zu 50% aus EU Mitteln förderbar. Fallen Projekte unter eine „spezifische Priorität“ ist eine Finanzierung bis 75% möglich.

Der gesamte Text der strategischen Leitlinien (pdf Logo 52 kB)

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Das österreichische Mehrjahresprogramm wurde von der Europäischen Kommission genehmigt. Zu beachten ist, dass sich die darin angegebenen Beträge der EU-Mittel je nach tatsächlicher Mittelzuteilung an Österreich noch ändern können. Kerninhalte des Mehrjahresprogramms (pdf Logo 140 kB)

 

Jahresprogramme

Das von der Europäischen Kommission genehmigte Mehrjahresprogramm wird in Form von Jahresprogrammen umgesetzt.
Die Mitgliedstaaten legen der Europäischen Kommission bis zum 1. November jedes Jahres den Entwurf des Jahresprogramms für das nächste Jahr vor (Ausnahme: für das Jahr 2008 bis 1. März 2008), der nach Maßgabe des Mehrjahresprogramms ausgearbeitet wurde und aus Folgendem besteht:

  • allgemeine Modalitäten für die Auswahl der im Rahmen des Jahresprogramms zu finanzierenden Projekte
  • Beschreibung der Maßnahmen, die im Rahmen des Jahresprogramms unterstützt werden sollen
  • vorgeschlagene finanzielle Verteilung des Beitrags des Fonds auf die verschiedenen Maßnahmen des Programms sowie die Angabe des Betrags, der für die Technische Hilfe zur Durchführung des Jahresprogramms beantragt wird

Technische Hilfe: Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) unterstützt die Zuständige Behörde bei der Verwaltung der Fonds. Für diese Unterstützung erhält der ÖIF einen festgesetzten Betrag aus den Fondsmitteln.


Die Europäische Kommission unterrichtet den Mitgliedstaat innerhalb eines Monats nach Erhalt des Jahresprogramms, ob sie das Jahresprogramm billigen kann. Bis zum 1. März des betreffenden Jahres trifft die Europäische Kommission die Finanzierungsentscheidung zur Billigung des Jahresprogramms.

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